Sehr geehrte(r) RA(in),
ich wurde das erste mal vor ca 5 monaten massiv von der besten freundin meines freundes beleidigt und auch bedroht.danach erfolgte diverse beleidigungen,wenn ich sie traf.nachdem sie mir nun am wochende wieder eine beleidigung und eine massive drohung( wenn du mir über den weg läufst,dann vergess ich mich...du wirst bekommen,was du verdienst!) per sms geschickt und ich habe die nase voll!!!!zumal ich auch einen 20 monate alten sohn habe,um den ich mich sorgen muss,dass sie ihm evtl was tut.dies hat sie zwar nie wörtlich erwähnt,aber der ist alles zu zu trauen.nun möchte ich dies beenden,indem ich einen anwalt mit einem schreiben beauftragen wollte,indem stehen soll,dass sie dies in zukunft zu unterlassen hat,oder ihr weitere konsquenzen drohen.
meine frage ist nun,ob dies möglich ist und welches fachgebiet dies betrifft.
im voraus besten dank
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FrageFrage Vater
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt betrifft zum einen den strafrechtlichen Bereich ( Beleidigung, Bedrohung..), welcher zur Anzeige gebracht werden kann und zum anderen das allgemeine Zivilrecht. Hier kann (ggf. gerichtlich) ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden.
Kontaktieren Sie mich einfach über die angegebenen Kontaktdaten. Gerne können wir hier für Sie tätig werden oder Ihnen einen Kollegen in Ihrer Nähe empfehlen.