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Dringende Frage zu Kündigung in der Probezeit

2. August 2010 23:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Trettin

Hallo,
ich habe im juni 2010 meine ausbildung zur fachkraft im gastgewerbe angefangen und auch einiges an überstunden und guttagen angesammelt, jetzt will mich meine chefin erpressen in dem sie sagt entweder ich ziehe zu meiner oma und aus meiner eigenen wohnung aus oder die ausbildung ist vorbei. da ich bei meiner oma unter besserer kontrolle bin, da ich schon zweimal krankgeschrieben war und ich an epilepsie leide und von samstag auf sonntag nacht einen krampf anfall im schlaf hatte konnte ich am sonntag nicht in die arbeit kommen da der arzt mir sagte ich solle daheim bleiben und alles ruhig angehen. da ich mein handy nicht dabei hatte, hat mein freund dann in der arbeit bescheid gegeben. leider nicht persönlich was ich heute erst erfahren habe. kann sie mir damit kommen das ich mich entscheiden muss. habe mit meiner mutter vor beginn der ausbildung ausführlich darüber gesprochen das es des beste für mich ist wenn ich in meiner eigenen wohnung wohnen bleibe. hoffe sie können mir helfen!

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:

Ihre Chefin kann den Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses – selbstverständlich – nicht davon abhängig machen, daß Sie Ihre Wohnung aufgeben und zu Ihrer Großmutter ziehen.

Eine Kündigung, die sich darauf stützt, daß Sie dem Verlangen Ihrer Chefin nicht nachgekommen sind, wäre unwirksam.

Das ist aber gewissermaßen nur die Theorie. Denn gem. § 22 Abs. 1 BBiG <Berufsbildungsgesetz> kann das Ausbildungsverhältnis während der mindestens einmonatigen Probezeit (vgl. § 20 BBiG) jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Eines Grundes bedarf die Kündigung nicht.

Sie müßten deshalb, wenn es zu einem Streit über die Wirksamkeit der Kündigung kommt, darlegen und ggf. auch beweisen können, daß die Kündigung sittenwidrig oder mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar ist. Die Hürden hierfür sind hoch, eben weil die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses während der Probezeit ohne Grund möglich ist.

Ich befürchte deshalb, daß Sie eine Kündigung in der Probezeit letztlich hinnehmen müßten. Dies gilt umso mehr, als sich wohl nicht beweisen lassen wird, daß Ihre Chefin Ihnen eine Kündigung für den Fall angedroht hat, daß Sie nicht umziehen.

Ich hoffe, daß ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte. Bitte machen Sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, hier eine kostenlose Nachfrage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Trettin
Rechtsanwalt

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