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Discord Server Impressumspflicht, DSGVO

| 30. April 2025 18:13 |
Preis: 95,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Wenn ein Discord-Server einen öffentliche Zugängliche Community hat steht auf der Website: https://jurawelt.com/rechtslexikon/i/impressumspflicht-in-deutschland/
dass ein Impressum Pflicht ist. Stimmt das so? Also quasi ich veröffentliche meinen Server, trage ihn in eine Serverliste ein, mache Werbung und lade so Leute ein, aber nur weil ich Spaß hab eine Community zu managen?

Und sagen wir, ich mache ein Aktensystem mit Fallakten und zeichne auf was User löschen, Nachrichten ändern, Profilbilder ändere und das ganze ist nur für das Moderationsteam einsichtig mache (alles unbezahlte freiwillige die die Serverregeln durchsetzen), die man ebenfalls durch Suchfunktion theoretisch nachschauen könnte und alle Nachrichten vom Server auf meinem privaten PC durch einen eigenständig Programmierten Bot (also in den öffentlichen Chats) speichern würde, auch hier kann ich ganz einfach nach Tag, Benutzer und Nachricht suchen. Würde das unter die Anwendung der DSGVO fallen, trotz eigen gewähltem Pseudonym?

Und wenn ich ein Aktensystem einführe, wo Regelwidriges Verhalten Dokumentiert wird, ist dies dann ebenfalls unter die DSGVO Fallend als Aktensystem? Ich sortiere das mit Nummern, den vom User gewählten Pseudonym oder so und trage dort Nachrichten von diesem ein und füge eigene Notizen dazu ein, per Nachricht (alles ebenfalls in Discord) nur für Moderatoren einsehbar.

Und ich gebe mich nicht als Datenverantwortlicher an, wie sieht es rechtlich aus?

Vielen Dank im Voraus!

30. April 2025 | 19:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Der rechtliche Hinweis in dem zitierten Artikel ist grundsätzlich zutreffend.

Wie erwähnt hat das DDG das TMG inzwischen abgelöst, in der Sache bleibt jedoch die Impressumspflicht unverändert.

Nach § 5 DDG sind Diensteanbieter zur Veröffentlichung eines Impressums verpflichtet:

„§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste folgende Informationen, die leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen, ständig verfügbar zu halten………."


Wenn es sich nicht um rein private Zwecke handelt sind Sie nach der o.g. Vorschrift gehalten ein Impressum zu veröffentlichen.

Nach ihren Angaben würde ich jedoch nicht mehr von einem reinen privaten Zweck ausgehen, alleine Werbung für die eigenen Webseite/den eigenen Server wird von der Rechtsprechung regelmäßig schon als geschäftsmäßiger Dienst angesehen und unterliegt der Impressumspflicht.


Zur Anwendung der DSGVO:

Die DSGVO gilt für alle personenbezogenen Daten, unabhängig davon, ob diese unter einem Pseudonym gespeichert werden.

Wenn Sie Daten von Nutzern speichern, die Rückschlüsse auf deren Identität zulassen wie z. B. durch Nachrichteninhalte oder Nutzerverhalten, fallen diese Daten unter die DSGVO. Das bedeutet, daß Sie nach den Regeln der DSGVO die Nutzer über die Datenspeicherung informieren und deren Einwilligung einholen müssen.


Wenn Sie Daten von Nutzern speichern, die Rückschlüsse auf deren Identität zulassen, fallen diese Daten unter die DSGVO. Das bedeutet, dass Sie die Nutzer über die Datenspeicherung informieren und deren Einwilligung einholen müssen.

Die Pflichten aus der DSGVO würden daher für Sie als Betreiber des Servers gelten.


Wenn Sie ein System zur Dokumentation von Regelverstößen und Nutzerverhalten einführen, unterliegt dies ebenfalls der DSGVO denn es handelt sich um persönliche Daten wie zuvor erwähnt.

Sie müssen sicherstellen, daß die Nutzer darüber informiert sind, welche Daten Sie speichern, zu welchem Zweck und wie lange diese gespeichert werden. Entsprechend ist auch hier die Einwilligung der Nutzer erforderlich.

Zusammenfassend würde ich Sie nach den rechtlichen Vorgaben der DSGVO als Betreiber des Discord-Servers als Verantwortlichen für die Einhaltung der Regeln der DSGVO auf dem Server einstufen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



Bewertung des Fragestellers 30. April 2025 | 19:57

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