Sehr geehrter Herr Steffen,
grundsätzlich haben Sie recht; ein Mieter hat auch nach neuster Rechtsprechung des Bundesverfassungsrecht ein Grundrecht auf freien Zugang zu allen allgemein üblichen Informationequellen.
Hier liegt der Fall aber leider anders: Der Vermieter hat schon eine SAT Anlage installiert, so dass die ALLGEMEINEN Informationsquellen zur Verfügung gestellt worden sind.
Einen Anspruch, die nun stets neueste Technik zu erhalten, haben Sie dann aber (leider) nicht mehr.
Sie werden wohl oder übel also die Kosten einer Umrüstung selbst tragen müssen, wobei Sie darauf achten müssen, dass für den Fall, dass dazu bauliche Änderungen erforderlich sind, Sie die Zustimmung des Vermieters benötigen, der sogar eine Kaution für einen ev. notwendigen Rückbau verlangen könnte.
Sofern im Mietvertrag also nicht ausdrücklich der Empfang dieses Senders vereinbart worden ist (wovon ich nicht ausgehe), sollten Sie daher mit Ihrem Vermieter über die Installation einer zusätzlichen Antenne besser verhandeln.
Ich bedauere, Ihnen keine für Sie positive Antwort geben zu können, aber was nützt es Ihnen, Sie in ein rechtliches und wirtschaftliches Abenteuer zu stürzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
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