Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Dienstwagenregelung

6. April 2010 22:43 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


22:57

Sehr geehrte Anwälte, mein Arbeitgeber sendete mir im Februar eine neue Dienstwagenregelung zu. Die Bedingungen fallen durchaus schlechter aus als vorher. Im Moment bleibt das Fahrzeug das Selbe.
Hierzu meine Fragen.:
1.Ist diese Regelung nicht Teil meines Arbeitsvertrages, und kann die Dienstwagenregelung einseitig vom Arbeitnehmer geändert werden?
2. kann ich haftbar gemacht werden z.B. für Falschbetankung?
3. wenn die Leasinzeit des jetzigen Fahrzeugs zu Ende ist, falle ich unter eine andere Berechtigungsgruppe, und die Auswahl der Fahrzeuge ist nicht wie vorher, also ein "schlechteres" Fahrzeug,
und
4. in Zukunft verlangt mein Arbeitgeber von mir die 300,- € Selbstbeteiligung in voller Höhe, sollte ich eine wiederholten selbstverschuldeten Schaden verursachen.

Dies sind alles für mich Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen, und dann bin ich noch haftbar für den Diesntwagen, geht das so ??
Die Dienstwagennutzung ist regulärer Teil des Arbeitsvertrages, die Einzelheites der Nutzung sind als Anhang im Arbeitsvertrag aufgeführt.

6. April 2010 | 23:27

Antwort

von


(88)
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel: 02 28/9 57 50 50
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Hans-Jochen-Boehncke-__l104537.html
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

leider befindet sich der derzeitgte Nutzungsvertrag nicht als Anlage Ihrer Anfrage.

Alle Fragen sind schlicht mit nein zu beantworten, mit Ausnahm Ihrer Frage Nr. 1 = Ja, der Dienstwagen ist stets ein Teil Ihrer Vergütungsabrede und daher nicht einseitig veränderbar.

Die Verschlechterungen haben Sie daher nicht zu übernehmen.

Es andelt sich offenkundig um eine "Änderungsakündigung" Ihres Arbeitsvertrsges, welche aber nicht wirksam ausgesprochen und dahern für Sie nicht beachtlich ist.

Sie haben Anspruch auf jenen Dienstwagen, welcher Ihne zugesichert wurde, ohne zusätzliche Haftung und auch nach Auslaufen der Leasingvertragsverhältnisse.






Rechtsanwalt Hans-Jochen Boehncke
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rückfrage vom Fragesteller 10. April 2010 | 21:53

Sehr geehrter Hr. Boehncke

Vielen Dank für Ihre Antwort.

ich wusste nicht, daß ich ihnen im Anhang hätte etwas mitschicken können.
Im Arbeitsvertrag unter § 5 Firmenwagen heißt es unter Punkt 3: "Näheres regeln die jeweils gültigen Richtlinien für Dienst PKW-Benutzer des Arbeitgebers. Die aktuelle Fassung ist beigefügt als Anlage 3 und Bestandteil des Arbeitsvertrages".

In der Dienstwagenregelung vom 01.02.2008 steht nichts von Haftung bei Falschbetankung oder einer Selbstbeteiligung. Mein Auto ist mein "Arbeitsgerät"; ist mein Arbeitgeber nicht versichert für Schäden, die Ich verursache ??

Bis jetzt habe ich noch nicht unterschrieben, droht mir die Kündigung, wenn ich da nicht unterschreibe?

Wo kann man rechtsverbindliches über die 1 % Regelung nachlesen ??

Sollten das zuviele " Zweitfragen " sein, dann melden sie sich bitte, dann bezahle ich mehr.

MfG
Gruad

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. März 2011 | 22:57

Es kann Ihren Arbeitgeber nicht entlasten, dass er im Arbeitsvertrag von einer "jeweils gültigen Fassung" spricht; die bei Untrerschrift des Arbeitsvertrages gültige Fassung ist maßgeblich- sonst umgeht Ihr Arbeitgeber zwingede Kündigungsschutzbestimmungen.

ANTWORT VON

(88)

Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel: 02 28/9 57 50 50
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Hans-Jochen-Boehncke-__l104537.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER