Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Der Eigentümer des anderen Grundstückes kann grundsätzlich ein Tor unterhalten, solange Ihr Recht, das Geh- und Fahrtrecht auszuüben, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung liegt z.B. vor, wenn ein Tor errichtet worden wäre, zu welchem Sie keinen Schlüssel und somit keine Zugangsmöglichkeit haben.
Vielleicht können Sie mit Ihrem Nachbarn absprechen, dass ein Schild angebracht werden kann, auf dem darauf hingewiesen wird, dass Sie sich im hinteren Teil der beiden Grundstücke befinden.
Sie müssen sich jedoch im klaren darüber sein, dass es sich um das Eigentum Ihres Nachbarn handelt, über das er grundsätzlich frei verfügen kann. Die Grenze diesbezüglich läge bei einer Beeinträchtigung Ihres Geh- und Fahrtrechtes oder wenn das Tor öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerprechen würde.
Der Eigentümer hat grundsätzlich die Möglichkeit, fremde Personen von seinem Grundstück auszuschließen, so dass er ein Tor schließen kann, um den Zugang zu verwehren.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Ersberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbieterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
Das heisst, falls es zu einem Rechtsstreit kommen würde, ich eindeutig verlieren würde, da das Tor ja nicht abgeschlossen ist. Falls ich mir die Einwilligung der Eigentümerin schriftlich geben lassen würde, dass das Tor immer offen bleiben kann, würde dies maßgeblich in einem Rechtstreit reichen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
Sie müßten im Fall eines Rechtsstreites eine Beeinträchtigung nachweisen, die so stark ist, dass diese sie beeinträchtigt. Sie sagten, dass z.B. Paketzustelldienste Sie nicht finden würden. Wäre das auch so, wenn das Tor geöffnet wäre? Wenn nein, liegt auch diesbezüglich keine Beeinträchtigung vor.
Wenn Sie eine schriftliche Erklärung des Eigentümerin darüber haben, dass das Tor offen bleiben kann, dann haben Sie gar keine Notwendigkeit mehr für einen Rechtsstreit.Aber wenn Sie eine schriftliche Einwilligung haben, haben Sie auch den Anspruch, dass das Tor offen bleiben kann.
Ich kenne Ihr Verhältnis zu den Nachbarn nicht, aber vielleicht können sie beide ja eine andere Lösung finden, in dem z.B. ein Schild angebracht wird, auf dem steht, dass sich Ihr Haus über den Weg zu erreichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin