mein Bruder ist kürzlich verstorben und er hat mir sein Auto vererbt.
Ich möchte das Auto nicht behalten, sondern verkaufen und könnte das Auto bei einem Kfz-Händler zum Verkauf auf dessen Hof stellen.
Allerdings müsste ich mich um eine Diebstahlschutz-Versicherung kümmern, da der Händler dies nicht übernimmt.
Die Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Kasko) ist noch nicht gekündigt.
Kann ich die bestehende Versicherung weiterlaufen lassen, bis das Auto verkauft ist?
Somit wäre bei einem Diebstahl das Auto über die Teilkasko versichert.
Das Auto ist 9 Monate alt und ich möchte es nicht auf mich zulassen.
Zwei Vorbesitzer bei einem Jahreswagen bringen sicher Nachteile beim Verkauf.
zunächst möhte ich Ihnen mein Beileid aussprechen.
Zu Ihrer Frage:
Der Vertrag der KFZ-Versicherung gilt für die Erben weiter. Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht.
Das bedeutet, dass Sie als Erbin des Wagens auch die Versicherung Ihres Bruders sogar übernehmen müssen.
Die Beiträge werden aber in diesem Fall an Ihre persönlichen Voraussetzungen angepasst. War der Wagen z.B. vorher als Garagenfahrzeug versichert, wird das jetzt nicht mehr möglih sein und der Tarif kann sich dann erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Rückfrage vom Fragesteller1. Juli 2015 | 19:57
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da brauche ich das Auto bis zum Verkauf nicht auf meinen Namen ummelden und übernehme nur die Versicherung?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt1. Juli 2015 | 21:33
Sehr geehrte Ratsuchende,
das lässt sich pauschal so nicht beantworten.
Es kommt darauf an, wie lange Sie das Fahrzeug behalten, da eine Ummeldung nicht lange herausgezögert werden kann.
Aber grundsätzlich müssen Sie nicht sofort ummelden.