Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich denke, ich kann Sie beruhigen, denn derartige Maßnahmen sind definitiv rechtswidrig.
Im Einzelnen:
Zwar unterliegt die Einhaltung der Schulordnung der Schule, was Ordnungsmaßnahmen zulässt.
Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen.
Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.
Ordnungsmaßnahmen sind z. B. (in folgender Stufenfolge):
- Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von dem den Unterricht ergänzenden Förder- oder Freizeitangebot bis zu einem Monat,
- Überweisung in eine Parallelklasse,
- Ausschluss vom Unterricht sowie von dem den Unterricht ergänzenden Förder- und Freizeitangebot bis zu drei Monaten,
- Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot,
- Verweisung von der Schule,
- Verweisung von allen Schulen.
Anderes ist nicht erlaubt und allein Sache der Polizei/Staatsanwaltschaft.
Egal, ob die Lehrer etwas durchsuchen oder die Schüler untereinander, beides ist verboten.
Allein möglich wäre:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.
Hier kommt noch hinzu, dass es um Minderjährige geht.
Sie sollten daher die Schulaufsicht informieren und dieses dort anzeigen, damit es nicht nochmal dazu kommt bzw. disziplinarischen Maßnahmen gegen die Lehrer kommt, die dazu angestiftet haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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