Sehr geehrter Fragensteller,
in Anbetracht, dass Sie beide nicht vorbestraft sind, ist ein Strafe von 90 Tagessätzen oder mehr überaus unwahrscheinlich.
Straftzumessungsgesichtspunkte sind z.B.:
- Vorstrafenfreiheit
- typisches Jugendlichen- / Heranwachsendendelikt
- Geständnis / Reue
- kein entstander Schaden
UU ist eine Einstellung gegen Auflage hier durchaus ein realistisches Ergebnis der Sache.
MfG
RA Saeger
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Guten Tag,
ich habe noch eine Frage: wir beide haben keim Geständnis abgelegt. Ich habe die Situatiom beschrieben wie sie ist,mich entschuldigt für meine Dummheit jedoch nicht gestanden einen Diebstahl begangen zu haben,weil es nicht so war.
Sehr geehrte Fragensteller,
mit Verlaub: ein durchschnittlicher Richter wird Ihnen die Geschichte so nicht abnehmen.
Waren im Wert von 500 € unter einer Jacke zu "vergessen" klingt nicht lebensnah, auch wenn es sicher rein theoretisch denkbar ist.
Ein Geständnis dürfte sich strafmildernd auswirken.
MfG
D. Saeger
- RA -