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Diebstahl bei Ikea

| 5. September 2018 11:51 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Wie sollte ich vorgehen, wenn ich bei einem Diebstahl bei IKEA erwischt wurde?

Ladendiebstahl ist eine Straftat, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Sie können abwarten, ob Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten. Eine Selbstanzeige könnte sich positiv auswirken. Die Chancen stehen gut, dass das Verfahren ohne Strafe eingestellt wird, wenn Sie noch keine Strafen verbüßt haben.

Hallo, ich würde gestern beim Ladendiebstahl bei Ikea erwischt. ich Habe an der Selbstbedienungs Kassr Waren eingespannt, die ich mit einem anderen Barcode vorher beklebt habe. So habe ich statt ca 166€ nur 13€ gezahlt und wurde erwischt.
Die Tage davor war ich auch da und habe das selbe gemacht und wurde nicht erwischt, kann das noch nachvollzogen werden?
Ich habe ein Hausverbot bekommen und mein Ausweis wurde kopiert. Weiter ist nichts passiert. Ich habe die Ware dann regulär bezahlt und mitgenommen .
Ich weiß nicht warum ich das gemacht habe, ich bin bis dato nicht Strafauffällig gewesen. Können Sie mir sagen was auf mich zu kommen kann und ob die Tage davor auch noch einfließen könnten?
Was kommt nun auf mich zu, muss ich jetzt schon einen Anwalt einschalten oder erstmal auf den Brief warten?

5. September 2018 | 13:53

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

das kann in der Regel nicht nachvollzogen werden, was Sie an dem Tag zuvor gemacht haben, da die Videobilder in der Regel nach 24 Stunden gelöscht werden.

Derzeit können Sie noch abwarten, ob Sie ein Schreiben von der Polizei erhalten. Diesem könnte allerdings auch entgegengewirkt werden mit einer Selbstanzeige (würde sich hierbei positiv auswirken). Wenn Sie keine Strafen bisher verbüßt haben., stehen die Chancen dann gut, dass das Verfahren ohne Strafe gegen sie eingestellt wird.

Die Gebühren für die gesamte außergerichtliche Tätigkeiten (ggf. Selbstanzeige und/oder Verteidigung; Hinwirkung auf Einstellung; Abgabe von Erklärungen) betragen € 458,00 als Pauschale.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2018 | 14:25

Hallo, vielen Dank erstmal für die schnelle Rückmeldung. Auf der Ikea Seite steht das erste Aufzeichnung an der Kasse 6 Wochen gespeichert werden. Also kann es ja sein, das die sich durch die Bezahlung per Karte noch die Aufzeichnung anschauen werden oder?

Die Dame an der Kasse hat jede glich mein Personalausweis kopiert und mir ein Hausverbot mitgeteilt. Sie hat nicht erwähnt das ich eine Anzeige bekommen werde, aber ich denke das wird nichts heißen. Wie lange werde ich den auf post warten, bis ich wirklich weiß ob da noch was kommen wird, gibt es da eine Frist?

Ich besitze eine Rechtsschutzversicherung und wurde gerne bei weiteren Handlungen auf sie zurück kommen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2018 | 15:28

Sehr geehrter Fragesteller,

die Wahrscheinlichkeit ist dennoch sehr gering, zumal ich davon ausgehe, dass Sie den Schildertausch nicht direkt an der Kasse gemacht haben. In ähnlichen Fällen wurde jedenfalls nicht weiter ermittelt.

Ich gehe davon aus, dass wenn Sie innerhalb von 3 Monaten keine Post erhalten, Sie dann auch beruhigt sein können, dass nichts mehr kommt.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 5. September 2018 | 14:17

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