Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Deutsch-Kolumbianische Hochzeit ohne Visum zur Eheschließung

3. Juli 2022 19:35 |
Preis: 60,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

wir haben folgenden Fall vorliegen und würden uns über eine kurze Auskunft freuen:

Meine Verlobte und Ich wollen heiraten und haben auch schon einen Heiratstermin beim deutschen Standesamt am 03.09.2022.

Wir hatten ursprünglich geplant in Dänemark zu heiraten um weniger Papierkram zu haben und um auch die Notwendigkeit der Beantragung des Eheschließungs-Visums bei der deutschen Botschaft in Kolumbien zu umgehen. Die Bearbeitungsdauer von 4 Monaten mit der vorhergehenden Zeit für die Organisation und Übersendung aller Papiere erschien uns zu lang. Wir haben uns in den letzten 1,5 Jahren 5 Mal für jeweils 4 Wochen gesehen, dazwischen Kontakt über Videocalls gehabt.

Außerdem hatten wir von anderen Fällen gehört, die in Dänemark geheiratet hatten und dann die Eheschließung angemeldet hatten und dann wiederum den Aufenthaltstitel zugesprochen bekommen haben, ohne Visum für die Eheschließung oder den Familiennachzug.

Ich habe also zum Zweck der Eheschließung in Dänemark, beim deutschen Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt. Daraufhin rief der Standesbeamte bei mir an und meinte er könne uns auch in Deutschland verheiraten, warum wir dafür nach Dänemark gehen würden. Ich schilderte ihm meinen Fall und er meinte, dass es auch in Deutschland möglich wäre. Ich vertraute seiner Aussage.

Nun besteht die Einreise meiner Verlobten in 10 Tagen kurz bevor. Sie wird Visumsfrei für 90 Tage einreisen.

Wir wollen also heiraten und anschließend zur Ausländerbehörde gehen und ihren Aufenthaltstitel beantragen.

Sie hat nachweisbar A1 Deutschkenntnisse, wir werden sie in Deutschland in meiner Wohnung anmelden und ich werde eine Verpflichtungserklärung meiner Mutter für sie haben, da sie 2500€ netto verdient. Ich als Selbstständiger lag im Corona-Jahr leider darunter.

Außerdem wird sie einen weiteren Deutschkurs besuchen und sie lernt schnell. Dementsprechend wird sie vermutlich bald schon B2 und B1 nachweisen können.

Für uns gibt es nun folgende Fragen:

1. Sollten wir doch in Dänemark kurzfristig heiraten - ändert das für uns etwas vor der Ausländerbehörde bei der Beantragung des Aufenthaltstitels?

2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Verlobte noch mal zurück geschickt wird um den Visumsantrag nachzuholen?

3. Gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern?

Über eine Auskunft würde ich mich sehr freuen.

Mit besten Grüßen,

Gregor Kuhlmann

3. Juli 2022 | 20:25

Antwort

von


(421)
Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst bedarf Ihre Verlobte keines Visums für die Einreise nach Deutschland (https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/staatenliste-zur-visumpflicht/207820). Insofern ist auch die Verpflichtungserklärung Ihrer Mutter nicht notwendig.

1. Sollten wir doch in Dänemark kurzfristig heiraten - ändert das für uns etwas vor der Ausländerbehörde bei der Beantragung des Aufenthaltstitels?

Grundsätzlich muss die Einreise mit einem nationalen Visum erfolgen, wenn der Ausländer einen längeren Aufenthalt im Bundesgebiet plant. Eine Ausnahme gibt es regelmäßig für Angehörige bestimmter Staaten (Kolumbien nicht dabei) oder im Falle der Ermessenseröffnung nach § 5 Abs. 2 S. 2 AufenthG. Demnach kann von der Einholung eines nationalen Visums abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen. Des Weiteren wäre es vom Vorteil, wenn die Voraussetzung die einen Anspruch begründet erst nach der Einreise in das Bundesgebiet erfolgt. In diesem Fall die tatsächliche Eheschließung. Wenn Sie allerdings in Dänemark heiraten ist die Voraussetzung für den Anspruch schon vor der Einreise erfüllt, da Ihre Verlobte ja nach der Eheschließung nach Deutschland wiedereinreist. Insofern ist es empfehlenswert an dem Eheschließungstermin in Deutschland fest zu halten.


2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass meine Verlobte noch mal zurück geschickt wird um den Visumsantrag nachzuholen?

Die Wahrscheinlichkeit ist da, da der vorbenannten § 5 AufenthG eine Ermessen eröffnet, aber keinen Anspruch auf die Erteilung des Aufenthaltstitels im Inland begründet. Grundsätzlich empfehle ich die Einreise mit dem richtigen Visum, das erspart viel Geld und viele Nerven. Theoretisch könnte Ihre Verlobte noch das richtige Visum für die Eheschließung bekommen. Bis zur Hochzeit sind es noch zwei Monate. In diesem Fall müsste Ihre Mutter aber tatsächlich die Verpflichtungserklärung abgeben.

3. Gibt es eine Möglichkeit das zu verhindern?

Eine sichere Möglichkeit, außer der unter Ziff. 2 geschilderten, gibt es nicht. Nach der Eheschließung kommt es zwischen Ihrer Frau und der Ausländerbehörde zu einer Art Pattsituation. Einerseits kann die Ausländerbehörde nicht abschieben, andererseits kann sie die Erteilung des Aufenthaltstitels aufgrund des fehlenden Anspruchs aufgrund des fehlenden nationalen Visum verweigern.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

ANTWORT VON

(421)

Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Ausländerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER