wir haben 2007 eine Bauträgerimmobilie gekauft, für die wir ab 2007 Denkmal-Afa nach 10f EStG als Eigennutzer bekommen haben.
Nun wollen wir 2013 verkaufen und stellen uns die Frage, ob wir bei einem Verkauf im Frühjahr 2013 die volle Jahres-AfA bekommen (wie im Jahr der Fertigstellung) oder nur die anteilige.
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
Jahr
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes gerne wie folgt beantworten möchte:
Auch im Jahr der Veräußerung kann der VOLLE Jahresbetrag in Anspruch genommen werden; einen Anhaltspunkt für eine zeitanteilige Abschreibung im Jahr der Veräußerung lässt sich dem Gesetzestext insoweit NICHT entnehmen (BFH, Urteil vom 18.06.1996, IX R 40/95
, BStBl 1996 II S. 645
).
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Muldestr. 19
51371 Leverkusen
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich Ihnen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.