Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Verantwortlich sowohl für die korrekte Heizkostenabrechnung als auch Wartung, Instandhaltung und Austausch der Zähler ist allein der Vermieter. Mit der Ablesefirma haben Sie keine vertragliche oder sonstige rechtliche Bindung, aus der sich solche Ansprüche ergeben, da Sie keinen direkten Liefervertrag geschlossen haben, sondern dies über den Vermieter läuft und von ihm über die Nebenkosten abgerechnet wird.
Ansprechpartner ist also allein Ihr Vermieter, den Sie umgehend nachweisbar schriftlich zum sofortigen Austausch der Zähler auffordern sollten. Allein gegen den Vermieter richtet sich auch Ihr Anspruch auf Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege inkl. der Schätzwerte. Verweigert Ihnen der Vermieter diese Einsichtnahme, können Sie als Druckmittel Ihre fälligen Nebenkostenvorauszahlungen zurückbehalten, bis die Einsichtnahme gewährt wird.
Zwar darf bei nicht erkannten defekten Zählern ausnahmsweise eine Schätzung vorgenommen werden, aber nur in einem einzigen Abrechnungszeitraum, also nur bei einer Nebenkostenabrechnung. Im Folgejahr muss die Ursache für die Nichtmessung beseitigt sein, eine Schätzung auf Basis einer früheren Schätzung ist dann nicht mehr zulässig (LG Hannover, Urteil vom 02.12.2010, Az.: 8 S 15/10).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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Rechtsanwalt Jan Wilking
Hallo,
vielen Dank für Ihre ausführliche Auskunft. Da die Geräte nicht ausgetauscht wurden, sind die angezeigten Werte ja nicht unbedingt die richtigen. Zumindest kann das die Firma nicht nachweisen. Sie haben somit für das Jahr 2017 eine Schätzung vorgenommen und die Geräte immernoch nicht ausgetauscht. Für das Jahr 2018 wäre das dann ja auch der Fall. ich selbst habe die Werte zwar mit dem handy abfotografiert, aber weiß ja nicht, ob die den richtigen entsprechen. Somit ist mir ja auch damit nicht geholfen, wenn diese Aufnahmen dort hinschicke.
Kann man die Firma denn jetzt belangen, weil sie nun schon das zweite Jahr diese Dinger nicht ausgetauscht haben?
Mit freundichem Gruß
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Hier kann durch aus ein Anspruch gegen die Firma bestehen, allerdings nur vom Vermieter.
Ihr Problem ist dies nicht, Sie haben einen Anspruch gegen den Vermieter auf ordnungsgemäße Abrechnung. Der Vermieter muss sich darum kümmern, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Er muss sich um den Austausch kümmern und hat eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen die Firma, wenn Sie wegen nicht zulässiger Schätzung die Nebenkosten Abrechnung nicht anerkennen und Zahlungen zurück verlangen können.
Mit freundlichen Grüßen