Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern eine Einigung nicht mehr möglich ist, besteht tatsächlich die Möglichkeit, dass das Jugendamt die Ansprüche geltend macht.
Das Jugendamt kann Sie daher auch zur Auskunft auffordern.
Innerhalb dieser Auskunftspflicht wären Sie dann verpflichtet, die finanziellen Verhältnisse offen zu legen. Machen Sie dieses nicht, müssten Sie mit einer Auskunftsklage rechnen, die sie dann verlieren würden.
Sofern eine Einigung also nicht in Betracht kommt, sollten Sie unverzüglich Auskunft erteilen, um diese Klage zu vermeiden.
Aufgrund der Auskunft wird dann der zu zahlenden Unterhalt errechnet. Ob dann die bisherigen finanziellen Zugaben noch zu zahlen wären, würde dann im Einzelfall von diesen Forderungen abhängen.
Auf das Umgangsrecht würde ein solches Verfahren keinen Einfluss haben. Insoweit werden Sie also nicht mit Konsequenzen zu rechnen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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