Sehr geehrte Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Eine vor dem 06.08.2016 abgegeben Verpflichtungserklärung erlischt bereits drei Jahre nach Einreise des Begünstigten.
Insofern ist die Verpflichtungserklärung Ihres Freundes am 26.02.2019 erloschen.
Falls ich Bafög bekomme,muss mein Verpflichtungserklärender das zurückzahlen؟
Da die Verpflichungserklärung erloschen ist muss er auch nichts zurückzahlen wenn SIe Bafög bekommen werden.
Ich will danach einen Antrag auf Fristwahrende Anzeige innerhalb von drei Monaten nach unanfechtbarer Anerkennung als Asylberechtigter oder unanfechtbarer Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4 .Ist das möglich?
Ja das ist möglich.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse finden Sie, wenn Sie auf mein Profilfoto klicken.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Bergmann
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.Muss ich vor der Einreise(26.02.2016) oder Asylantragstellung heiraten,damit ich einen Antrag auf Fristwahrende Anzeige innerhalb von drei Monaten stellen kann und meine Frau nach Deutschland leichter und schneller bringen kann.
Vielen Dank im Voraus und schönes Wochenende.
Sie sollten vor Antragsstellung heiraten.