Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Datenschutz - Erfassung von Personaldaten durch 3. im Unternehmen

20. März 2012 14:58 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Unternehmen (KMU) werden die gesamten Daten des Personals, also auch besondere Kategorien nach § 3.9 BDSG, durch Mitarbeiter der Personalabteilung erfasst und verarbeitet. Nun soll ein weiterer Mitarbeiter aus dem "Einkauf" ebenfalls (temporär) die Daten mit erheben. Dagegen gibt es Vorbehalte der Kollegen.

Alle Mitarbeiter sind nach §5 unterwiesen.

Gibt es ggf. bereits ähnlich gelagerte Rechtsfälle, die gerichtlich entschieden wurden?

Besten Dank im voraus

Rup di Bup

20. März 2012 | 16:32

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Es steht einer Versetzung des Kollegen in die Personalabteilung nichts entgegen.

Der Mitarbeiter wird wie die anderen Kollegen auch nach § 5 BDSG unterwiesen und unterliegt einer gesonderten Schweigepflicht.

Wenn es begründete Bedenken der anderen Mitarbeiter gegen speziell diesen Kollegen gibt, sollte diese dem Arbeitgeber dargelegt und begründet werden.

Anderenfalls bestehen keine Bedenken.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 20. März 2012 | 16:39

Sehr geehrter Herr Schwerin,

danke für Ihre Bewertung. Verstehe ich das richtig, dass ein solcher Fall bisher noch nicht gerichtlich geklärt wurde?

Besten Dank und freundliche Grüße

Rup di Bup

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. März 2012 | 16:45

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Das kommt darauf an.

Gegen eine Umsetzung in die Personalabteilung bestehen keine Bedenken, daher gibt es insoweit auch keine Rechtsprechung.

Wenn aber begründete Zweifel in der Person liegen des Versetzten liegen, dann kann man streiten und diesbezüglich lässt sich sicher auch Rechtsprechung finden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(1230)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER