Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Falsche Datenweitergabe an GEZ

| 19. März 2025 08:35 |
Preis: 48,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag, ich habe einen Brief von der GEZ bekommen, mit der Behauptung, dass ich für meine Betriebsstätte keine GEZ Gebühren bezahlen würde. Ich bin aber weder Selbstständig, noch habe ich eine Betriebsstätte. Auf Nachfrage bei der GEZ wurde mir mitgeteilt, dass die Information meiner Selbstständigkeit von der Firma Acxiom an die GEZ verkauft wurde. Also ein Datenhandel. Ich möchte gerne der Fa. Acxiom den Handel mit meinen Daten untersagen, vor allem, weil sie auch noch falsch sind. Weiterhin würde mich interessieren, wie die Fa. Acxiom darauf kommt, dass ich selbstständig tätig bin. Meine Fragen hierzu sind:
Ist der Handel mit diesen Daten legal?
Kann man die Fa. Acxiom zwingen mir die Information zu geben, woher sie die Daten haben?
Kann man die Fa. Acxiom haftbar machen, für die Weitergabe von falschen Daten?
Kann man der Fa. Acxiom den Handel mit meinen Daten untersagen?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen

19. März 2025 | 09:52

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben gemäß § 15 DSGVO umfangreiche Auskunftsrechte gegenüber dem Unternehmen. Dies umfasst auch die Herkunft der Daten, § 15 Absatz 1 g) DSGVO. Entsprechende Musterschreiben finden Sie im Internet, wenn Sie den Paragraphen und „Musterschreiben" eingeben.

Datenhandel kann legal sein, dies hängt aber immer von der Art der Daten und den berechtigten Interessen der verarbeitenden Unternehmen in Abwägung zu den Interessen des Betroffenen ab. Sensible Daten (z.B. aus der Privatsphäre) sind dabei umfangreicher geschützt als geschäftliche Daten. Die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in § 6 DSGVO.

Der Handel mit falschen Daten ist aber natürlich nicht zulässig, hier haben Sie einen Anspruch auf Korrektur. Erleiden Sie einen Schaden aufgrund der schuldhaften Weitergabe falscher Daten, haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Schadens.

Sie können die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auch untersagen, § 21 DSGVO gibt Ihnen ein entsprechendes Widerspruchsrecht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 19. März 2025 | 10:25

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Kompetent und ausführlich erklärt. Hat mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Jan Wilking »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. März 2025
5/5,0

Kompetent und ausführlich erklärt. Hat mir sehr weitergeholfen. Vielen Dank!


ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht