Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Es ist für mich nicht ersichtlich warum in diesem Fall kein Widerrufsrecht bestehen sollte. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie auf jeden Fall widerrufen können, wenn das Gespräch erst diese Woche stattgefunden hat.
Das Geschäftsmodell ist bekannt und in dieser Form auch bereits mehrfach durch die Gerichte behandelt worden.
In diesem Fall wäre es sinnvoll noch einmal schriftlich Widerruf, Widerspruch und Anfechtung zu erklären.
Dazu kann ich Ihnen gerne ein Angebot für ein Rechtsanwaltsschreiben unterbreiten, wenn Sie mir die vorliegenden Unterlagen zukommen lassen. Bitte senden Sie mir dazu eine E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
Sie können das auch selbst machen, das hat die selbe rechtliche Wirkung, wird allerdings von solchen Firmen häufig ignoriert oder mit weiteren ähnlichen Antworten belegt, die Sie verunsichern und zu weiterem Druck auf Sie führen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
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