Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Erstmal die Frage, wenn Sie 600 Kunden haben, ob Sie nicht auch mehr als 20 Mitarbeiter haben - dann brauchen Sie nämlich einen internen bzw. externen Datenschutzbeauftragten!
Eine Whatsapp-Gruppe ist in kritisch, hier gibt es noch keine klare Regelung! Zudem wäre mindestens eine Einwilligung zur Nutzung vorab erforderlich, das muss die Zukunft zeigen, wenn die ersten Gerichte hierüber entschieden habe !
Die Datenschutzerklärung ist ja auf Ihrer Website, ich würde diese aber dem Kunden nochmal manuell mitgeben, sodass Sie der Kenntnisnahme sicher gehen können.
Bezüglich Ihrer Angaben ist es unerheblich, wie viele Kunden Sie haben, es muss eine komplette Datenschutzerklärung für den Kunden zugänglich sein! Die von Ihnen veröffentlichte Datenschutzerklärung auf Ihrer Website reicht jedenfalls nicht aus (ich habe mal geschaut). Hier helfen wir gerne außerhalb des Portals weiter!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht