Die Handelspartner unseres Kunden vertreibt die Produkte. Diese werden an die Endkunden geliefert. Dazu geben diese Ihre persönliche Adresse etc. an. Diese Daten werden gespeichert.
Nun wollen die Handelspartner and die Endkundinnen weitere Informationen auf dem Postweg zukommen lassen.
1. Ist dies in jedem Fall möglich, da die Handelspartner vom Endkunden die Adresse erhalten haben, und diese auf dem unterzeichneten Auftrag steht?
2. Ist dies nur möglich, wenn auf dem unterzeichneten Auftrag darauf hingewiesen?
3. Bedarf es dazu einer expliziten Zustimmung der Endkunden (mittels Checkbox auf dem Auftrag o.ä.)?
4. Ist es ausreichend wenn, dies in den AGBs steht, denen mit der Unterzeichnung des Auftrags zugestimmt wird?
5. Ist es ausreichend, wenn die AGBs bzw. die DSGVO im Geschäftslokal aushängt, aber nicht explizit auf dem Auftrag steht?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Eine Werbung per Brief an eigene Kunden ist immer möglich, soweit der Werbung nicht widersprochen würde.
2. Darauf muss in den Datenschutzhinweisen bei Vertragsschluss hingewiesen werden, die Verarbeitung zu Werbezwecken für Briefwerbung kann auf Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO gestützt werden.
3. Nein
4. In den Datenschutzhinweisen muss das vermerkt werden.
5. Die Datenschutzhinweise müssen bei Vertragsschluss bzw. bei Erhebung der Daten zugänglich gemacht werden. Der reine Aushang ist dafür normalerweise nicht angeraten, das würde höchstens für die AGB ausreichen.