Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

DSGVO - Aussendung an bestehenden Kundinnen

4. Juli 2023 12:06 |
Preis: 50,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Die Handelspartner unseres Kunden vertreibt die Produkte. Diese werden an die Endkunden geliefert. Dazu geben diese Ihre persönliche Adresse etc. an. Diese Daten werden gespeichert.

Nun wollen die Handelspartner and die Endkundinnen weitere Informationen auf dem Postweg zukommen lassen.

1. Ist dies in jedem Fall möglich, da die Handelspartner vom Endkunden die Adresse erhalten haben, und diese auf dem unterzeichneten Auftrag steht?

2. Ist dies nur möglich, wenn auf dem unterzeichneten Auftrag darauf hingewiesen?
3. Bedarf es dazu einer expliziten Zustimmung der Endkunden (mittels Checkbox auf dem Auftrag o.ä.)?

4. Ist es ausreichend wenn, dies in den AGBs steht, denen mit der Unterzeichnung des Auftrags zugestimmt wird?

5. Ist es ausreichend, wenn die AGBs bzw. die DSGVO im Geschäftslokal aushängt, aber nicht explizit auf dem Auftrag steht?

Vielen Dank!

4. Juli 2023 | 17:43

Antwort

von


(2239)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

1. Eine Werbung per Brief an eigene Kunden ist immer möglich, soweit der Werbung nicht widersprochen würde.

2. Darauf muss in den Datenschutzhinweisen bei Vertragsschluss hingewiesen werden, die Verarbeitung zu Werbezwecken für Briefwerbung kann auf Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO gestützt werden.

3. Nein

4. In den Datenschutzhinweisen muss das vermerkt werden.

5. Die Datenschutzhinweise müssen bei Vertragsschluss bzw. bei Erhebung der Daten zugänglich gemacht werden. Der reine Aushang ist dafür normalerweise nicht angeraten, das würde höchstens für die AGB ausreichen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-



ANTWORT VON

(2239)

Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Datenschutzrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER