Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Sie geben an, dass die Sendung laut dem Versandunternehmen nach Beschädigung vernichtet wurde und dass Sie dies für wenig plausibel halten. Ob dies den Tatsachen entspricht, kann ich für Sie nicht überprüfen, da dies eine Tatfrage und keine Rechtsfrage ist.
Wenn die Sendung in der Tat nicht vernichtet worden sein sollte, so können Sie diese vom Versandunternehmen herausverlangen. Wenn das Paketunternehmen diese vernichtet haben sollte, so können Sie lediglich Schadensersatz verlangen. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass das Versandunternehmen die Beschädigung zu vertreten hat, d.h. dass diesem Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Vertretenmüssen wird vom Gesetz vermutet - das Versandunternehmen müsste sich im Rechtsstreit entlasten. Wenn diesem der Entlastungsbeweis gelingt, z.B. durch den Nachweis unzureichender Verpackung/Sicherung durch Sie, so können Sie keinen Schadensersatz für die Beschädigung verlangen. Wenn diesem der Entlastungsbeweis nicht (vollständig) gelingt, so können Sie hingegen - ggf. vorbehaltlich eines Abzuges wegen eines eventuellen Mitverschulden aufgrund nicht sorgfältiger Verpackung/Sicherung - Schadensersatz verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
Leider habe ich mein Anliegen scheinbar schlecht dargelegt. Ich wollte eigentlich fragen wie ich fortfahren sollte. Das ich dies nicht explizit gesagt habe tut mir leid. Vielleicht können sie mir doch noch einen Tip geben wie ich mich verhalten sollte? Was wäre denn mein nächster Schritt nach Erhalt einer solchen Nachricht (mit Bezug auf meine zerstörte Sendung)?
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich empfehle Ihnen, dem Paketunternehmen zunächst schriftlich und gegen Zugangsnachweis eine Aufforderung zur Herausgabe der Sendung unter Setzung einer Frist von zwei Wochen zukommen zu lassen.
Sollte man sich weigern oder weiter behaupten, man habe die Sendung zerstört, so sollten Sie abermals eine Frist von zwei Wochen für die Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Zeitwerts der Sendung setzen. Sollte das Paketunternehmen nach Fristablauf noch nicht gezahlt haben, so müssten Sie Ihren Geldanspruch klagweise bei Gericht durchsetzen. Hierzu sollten Sie einen Anwalt beauftragen. Zu diesem Vorgehen kann ich Ihnen jedoch nur raten, wenn Sie der Einschätzung sind, dass das Paketunternehmen sich nicht mit Blick auf das vermutete Verschulden entlasten kann, sprich wenn Sie die Ware in der Tat sicher verpackt haben und die Beschädigung auf dem Verschulden des Paketunternehmens beruht. Wenn dem Paketunternehmen im Rechtsstreit der Entlastungsbeweis gelingt, würden Sie nämlich den Rechtsstreit verlieren und für die Kosten des Rechtsstreits aufkommen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -