Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Sie geben an, dass die Sendung laut dem Versandunternehmen nach Beschädigung vernichtet wurde und dass Sie dies für wenig plausibel halten. Ob dies den Tatsachen entspricht, kann ich für Sie nicht überprüfen, da dies eine Tatfrage und keine Rechtsfrage ist.
Wenn die Sendung in der Tat nicht vernichtet worden sein sollte, so können Sie diese vom Versandunternehmen herausverlangen. Wenn das Paketunternehmen diese vernichtet haben sollte, so können Sie lediglich Schadensersatz verlangen. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist, dass das Versandunternehmen die Beschädigung zu vertreten hat, d.h. dass diesem Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Vertretenmüssen wird vom Gesetz vermutet - das Versandunternehmen müsste sich im Rechtsstreit entlasten. Wenn diesem der Entlastungsbeweis gelingt, z.B. durch den Nachweis unzureichender Verpackung/Sicherung durch Sie, so können Sie keinen Schadensersatz für die Beschädigung verlangen. Wenn diesem der Entlastungsbeweis nicht (vollständig) gelingt, so können Sie hingegen - ggf. vorbehaltlich eines Abzuges wegen eines eventuellen Mitverschulden aufgrund nicht sorgfältiger Verpackung/Sicherung - Schadensersatz verlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -