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DHL-Paket verschollen

| 16. März 2016 10:14 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Mai letzten Jahres schloss ich einen Abo-Vertrag mit dem Unternehmen Sky Deutschland ab. Diesen widerrief ich daraufhin fristgerecht. Dennoch waren nahezu sofort die dem Vertrag zugehörigen Geräte (Receiver etc.) im Wert von ca. 450 Euro an mich versendet worden. Da ich das Paket selbst nicht entgegen nehmen konnte, wurde es einer dritten Person zugestellt, wie die mir vorliegende Sendungsverfolgung schriftlich belegt. Diese Person gab es dem DHL-Boten zurück, sodass das Paket an den Absender zurück gehen konnte. Laut Sky ist es aber nicht wieder zurückgekehrt. Die Firma fordert durch ein Inkassounternehmen Schadenersatz von mir.

Ich möchte sehr ungern Schadenersatz zahlen, da ich das Versandunternehmen DHL als Haftungspartner der Firma Sky ansehe. Als Reaktion hierauf fordert das Inkassounternehmen nun den Rücksendungsbeleg von mir ein, den die dritte Person, die das Paket annahm, aufgrund der mittlerweile vergangenen Zeit nicht mehr vorlegen kann.

Laut Internet-Recherche gab es bereits viele andere Fälle dieser Art. Wie und auf welcher Rechtsgrundlage kann ich eine Schadenersatzzahlung meinerseits vermeiden? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Herzliche Grüße
S.G.

16. März 2016 | 11:00

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.

Benennen Sie bitte gegenüber dem Inkassounternehmen die Person, die für Sie die Sendung in Empfang genommen hat, als Zeugen für die Tatsache, dass die Sendung dem DHL-Boten sogleich zwecks Rücksendung an den Absender, also an Sky, zurückgegen wurde und der Rücksendungsbeleg leider aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr auffindbar ist.

Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, muss die Person als Zeuge für die Aushändigung an den DHL Boten benannt werden. Alsdann wird es sicherlich zu einer Vernehmung der Person vor Gericht kommen. Nur so können Sie einer Schadenersatzzahlung entgehen, denn offensichtlich nimmt man Ihnen Ihre Einlassung bezüglich der Rücksendung nicht ab, mithin müssen Sie diese beweisen, was nur durch das Zeugnis der Person erfolgen kann, die die Sendung gleich wieder an den DHL-Boten zwecks Rücksendung an den Absender übergab.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 18. März 2016 | 10:33

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