Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage.
Benennen Sie bitte gegenüber dem Inkassounternehmen die Person, die für Sie die Sendung in Empfang genommen hat, als Zeugen für die Tatsache, dass die Sendung dem DHL-Boten sogleich zwecks Rücksendung an den Absender, also an Sky, zurückgegen wurde und der Rücksendungsbeleg leider aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr auffindbar ist.
Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, muss die Person als Zeuge für die Aushändigung an den DHL Boten benannt werden. Alsdann wird es sicherlich zu einer Vernehmung der Person vor Gericht kommen. Nur so können Sie einer Schadenersatzzahlung entgehen, denn offensichtlich nimmt man Ihnen Ihre Einlassung bezüglich der Rücksendung nicht ab, mithin müssen Sie diese beweisen, was nur durch das Zeugnis der Person erfolgen kann, die die Sendung gleich wieder an den DHL-Boten zwecks Rücksendung an den Absender übergab.
Mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt
Antwort
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