Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

DHL-Nachname Betrag nicht erhalten

8. September 2015 22:54 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Schadensersatz Paketlieferung

Hallo,
ich habe ein versichertes Paket (bis 500€) per Nachname verschickt. Der Nachname-Betrag liegt etwas über 100€. Der Wert an die 200€.
Das Paket kam beim Empfänger an, allerdings wurde mir der Nachname Betrag nicht überwiesen. Laut Sendungsverfolgung wartet das Paket immer noch auf die Abholung im Paketshop.

Nach etwas Kommunikation mit der DHL wurden mir 50€ für den Schaden, 5€ für Versandkosten überwiesen. Die Begründung war, dass sie meinen Fall nicht anerkennen, wohl aber einsehen, dass ein Schaden entstanden ist.

Das Thema zieht sich seit Anfang des Jahres. Jede Antwort von DHL dauert > 4 Wochen selbst mit Fristsetzung. Mein Einspruch gegen das letzte Schreiben wurde abgewiesen.

Was sind meine Möglichkeiten darauf zu reagieren?
Gerne suche ich auch gleich jemanden der einen schönen Brief an die DHL formuliert.

Schöne Grüße

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst wäre die Frage zu klären, warum das Paket nicht ausgeliefert wurde. Wenn hier ein Verschulden von dem Post-Anbieter vorliegt, hat dieser auch zu haften. Wenn jedoch vom Empfänger ein Verschulden vorliegt, weil dieser das Peet nicht abgeholt hat, so wäre dieser in Anspruch zu nehmen. Fraglich ist auch, warum das Paket nicht an Sie zurückgeschickt wird, ob der Empfänger es noch verwenden kann usw..

Hier müsste näher vorgetragen werden. Nutzen Sie hierzu die Nachfragefunktion.

Grundsätzlich kann ein Rechtsanwalt einen Brief an den Anbieter schreiben. Die Kosten lägen jedoch bis zu einem Streitwert von 300 EUR bei ca. 70 EUR.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 14. September 2015 | 07:18

Hallo Frau Seiter,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Paket kam beim Empfänger an. Die Post hat den Betrag auch erhalten. Ich vermute, hier wurde Post intern etwas nicht richtig im System erfasst, sodass der Betrag nicht ausbezahlt wird.

Es ist also definitiv die Post schuld, die sich weigert den Betrag auszubezahlen.

Nach einem einfachen Brief, was ist das nächste Rechtsmittel ?

Wenn ich darf, würde ich mich gerne im Anschluss mit Ihnen in Verbindung setzen.

Dankeschön und schöne Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. September 2015 | 07:45

Das nächst Rechtsmittel wäre der Mahnbescheid oder die Klage.

Melden Sie sich gerne bei uns.

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER