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DATENSCHUTZ SOZIALDATEN DIGITALE VERARBEITUNG DATEN LÖSCHEN

31. Januar 2015 19:19 |
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Datenschutzrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen,
ich bin nach 10 Jahren und zum allerersten mal ohne Einkommen, sprich Arbeitsuchend gemeldet und beziehe das normale Arbeitslosengeld 1. Ab 16.02.15 habe ich aber wieder was! :-)
Es geht hier um ein mir sehr wichtiges Thema: Datenschutz. Meine Fragen sind:

1. Muss ich bei einem Antrag bei einer Behörde zwingend zustimmen, das meine Daten elektronisch verarbeitet werden? Hintergrund: Ich möchte eine Papierakte, da ich die absolute Sicherheit der IT Systeme der Behörden bezweifle. -> Für die Auftragserfüllung der Ämter reicht doch eine Papierakte. Diese kann auch versendet und bearbeitet werden. Warum müssen bei der Bundesagentur für Arbeit alle, ich weiß es und habs beispielhaft gesehen, alle 100.000 Mitarbeiter in Browserbasierten Applikationen, meine Briefe, Atteste, Persönlichkeitsprofile, Lebensläufe sehen? Warum nicht nur z.B. 5 Mitarbeiter der örtlichen Agentur?
2. Ich weiß es gibt Akteneinsicht, etc pp. - Aber wenn ich falsche, auch einseitig erstellte Gesprächsprotokolle sehe auf dem Monitor beim Amt, mit welchen § kann ich eine Löschung der falschen, meine Persönlichkeit betreffenden Daten erzwingen? Zum Beispiel behauptet die Bundesagentur auch öffentlich, das es keinen "Button" zum löschen von etwaigen alten oder falschen Daten in der Software gebe. Sei zwar traurig aber nicht zu ändern und ja ohnehin nicht so schlimm. Das ist doch eine Katastrophe!
3. Da die Daten nicht zu löschen sind angeblich: wie kann ich die Agentur zwingen die Daten zu löschen? Welche § oder Urteile gibt es hierzu. Hab schon Google befragt aber nichts handfestes gefunden. Ich meine die Welt hat sich diesbezüglich in den letzten 20 Jahren krass gewandelt. Weiß ich denn wo wir sind mit unseren Daten in noch mal 20 Jahren? Wenn heute Nachrichtendienste kleine Tools haben um in jeden Rechner eindringen zu können, dann auch bald private Firmen. Bin kein Verschwörungstheoreriker oder so aber saugruselig ist das echt. Wenn nue eine einzige Stelle irgendwo alle meine Daten zusammenführt weiß diese Stelle mehr als meine Mutter und meine Freundin zusammen über mich. Und ich bin manipulierbar ab dem Moment. Ich bin nicht mehr bei Facebook etcpp. Ich will nicht das man mit BIGDATA meine sexuelle Orientierung errechnet oder wie treu oder loyal ich höchswahrscheilich laut den Daten bin. Ich möchte dagegen jetzt vorgehen, gegen dieses Datensammeln überall. ich möchte nicht das fremde Firmen wie Whattsapp und FB wissen wo ich wann nachts geschlafen habe.
4. Also: Wie kann ich ganz konkret, die Agentur zwingen Daten zu löschen? Wie kann ich eine Papierakte durchsetzen? Mit welchem Recht machen die alles mit Windows Xp Rechnern elektronisch?
Hat das ganze hier nicht Potenzial für ein Grundsatzurteil?
Kann ich im Zweifel mit einem Beratungsschein vertreten werden?
Die Beantwortung der Frage wäre mir mehr wert, aber als ALG 1 Empfänger ist grad nicht merh drin! Danke auf jeden Fall!

31. Januar 2015 | 21:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

1.) Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Papierakte. Zwar haben Sie Anspruch auf größtmöglichen Datenschutz, allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Aktenform. Hintergrund ist unter anderem das allgemeine Interesse an einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung (auch wenn das wie blanker Hohn klingen mag) sowie der Umstand, dass Papierakten auch in unbefugte Hände geraten können. Allerdings haben Sie Anspruch darauf, dass nur die zuständigen Sachbearbeiter sowie deren aufsichtsführenden Vorgesetzten Zugriff auf Ihre Akten haben.

2.) Sie können sich auf § 20 BDSG berufen. Danach sind die Behörden verpflichtet, persönliche Daten zu löschen, die sie nicht benötigen. Da falsche Daten grundsätzlich nie benötigt werden, sind die Behörden stets verpflichtet, diese zu löschen. Wenn die Behörde keinen entsprechenden Lösch-Button hat, muß sie einen Lösch-Button einführen.

3.) Sie können Ihren Anspruch aus § 20 BDSG durch eine Klage durchsetzen, jedoch sollten Sie erstmal den Datenschutzbeauftragten als zuständige Aufsichtsbehörde einschalten. Das ist für Sie kostenlos und verschafft Ihnen unter Umständen Informationen, die Ihnen vor Gericht helfen. Zudem können Sie auch bei eingeschaltetem Datenschutzbeauftragtem jederzeit klagen.

4.) Es ist zweifelhaft, dass das konkrete Betriebssystem juristisch relevant ist, auch wenn WinXP veraltet ist und nur im Ausnahmefall noch Updates erhält. Die Behörden sind stets verpflichtet, die Systeme einbruchssicher zu halten, und selbst Ubuntu ist nicht wasserdicht. Potential für ein Grundsatzurteil sehe ich nicht, da die Pflichten der Behörde klar sind.
Das ändert aber nichts daran, dass Sie einen Anwalt mit einer Klageprüfung und -erhebung beauftragen sollten. Dies kann auch per Beratungshilfeschein erfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 31. Januar 2015 | 21:50

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Weber,
vielen Dank für Ihre Stellungnahmen zu meinem Themenkomplex, danke auch für die Möglichkeit einer Nachfrage!

Wenn ich Sie also richtig verstanden habe, muss ich, weil die Behörden angeblich effizienter und kostengünstiger arbeiten wollen, aber letztlich doch nicht tun, auf mein informationelles Selbstbestimmungsrecht als Teil des Grundrechts, sowie den EU Richtlinien zum Datenschutz: 95/46/EG und die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 verzichten und es gegen meinen Willen erdulden, das meine aller-persönlichsten Daten nicht nur 100.000 Menschen bei der Bundesarbeitsagentur zur Verfügung stehen, sondern auch potenziellen anonymen Hackern?

Zum Hintergrund:
Es ist nämlich ein Unterschied ob ich in eine Agentur einbrechen muss um mir eine Akte zu besorgen oder diese in einer anderen Stadt begründet abfordern muss oder mit Hilfe moderner Tools (illegal) Zugang zu Rechnern verschaffen muss.

Warum zum Beispiel kann sich eine Berliner Angestellte bei der Agentur für Arbeit, vor ihrem demnächst anstehenden 15 Jährigen Abi-Klassentreffen in Münster, über alle Ihre ehemaligen, im ganzen Land wohnenden Mitschüler informieren, wer wann wo weshalb arbeitslos war oder ist und was diese eben nicht dann beim treffen so gerne erzählen wollten?!


Herzlichen Dank für Ihre Mühe. Ich werde dann in der Tat am Montag einen Beratungsschein beantragen! Leider wohne ich in München, sonst würde ich Sie mandatieren!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2015 | 19:13

Sehr geehrter Ratsuchender,

nein, das haben Sie falsch verstanden. Sie müssen nur dulden, dass Ihre Daten einigen Bearbeitern zur Verfügung stehen. Sobald die Daten allen Mitarbeitern der Agentur und potentiellen Hackern zur Verfügung stehen, verletzt die Agentur geltendes Datenschutzrecht.

Wenn die Berliner Angestellte tatsächlich Zugriff auf die Daten der ehemaligen Mitschüler hat, ist das ebenfalls eine Verletzung geltenden Rechts.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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