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Coronabonus trotz Kündigung?

14. Dezember 2020 16:23 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Chef plan mit Lohnzahlung Ende Dezember 2020 auch einen Coronabonus zusätzlich zum normalen Gehalt auszubezahlen. Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2020 gekündigt, war aber im Jahr 2020 ganz normal beschäftigt und musste auch wärend Corona arbeiten (Notariat). Meine Kündigung hat nichts mit Corona zu tun.
Voraussichtlich wird mir mein Chef den Coronabonus nicht bezahlen.
Steht mir der Bonus totzdem zu? Wenn dem so ist, kann ich die Zahlung auch nachträglich fordern?

14. Dezember 2020 | 17:50

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

selbstredend haben Sie Anspruch auf den Bonus, da ich davon ausgehe, dass die Zahlung für Arbeitsleistung aus der Vergangenheit ist. Insofern sollten Sie hierzu schriftlich auffordern, notfalls das Arbeitsgericht anrufen.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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