Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Buchhalter Problem

4. Februar 2010 14:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Buchhalter hat rückwirkend 2007 Steuerangelegenheiten in Auftrag genommen. Wollte 7500,00 für Bearbeitung. 6000,00 bereits bezahlt.
Finanzamt habe nunmehr Kontakt aufgenommen und bestätigt das keine Buchführung eingegangen sei. FA mir nunmehr bis zum 15 Feb. Frist gesetzt oder mein Geschäft wird zwangs geschlossen. Habe Buchhalter kontaktiert, dieser mir ausweicht. Dieser ließ durch Empfangsdame mitteilen, wenn der Rest des Geldes an ihn bezahlt wird, gehen auch die geforderten Unterlagen ans Finanzamt bis dahin werden diese zurück gehalten. Ich habe aber nicht die restlichen 1000,00 "sofort".

Wie stehen meine rechtlichen Chancen gegenüber dem Buchhalter, wenn dass FA mir nunmehr wegen Versäumnis meines Buchhalters mein Geschäft zwangs schließt?

Vielen Danke
Harmonie

Sehr geehrter Fragender,

zunächst ist einmal zu klären, ob es sich um einen bloße Buchhalter oder einen Steuerberater handelt.
Zudem wäre wichtig zu wissen, in welcher Größenordnung (Umsatzerlöse, Gewinn, Bilanz oder Überschussrechnung) sich Ihr Unternehmen befindet.

Der Umfang Ihres Unternehmens müsste schon sehr groß sein, um für reine Buchführungsarbeiten auf einen derartigen Wert (von 7.500 €) zu kommen oder handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Unterlagen nicht nur um die bloße Buchführung sondern (auch) um die komplette Jahresabschlusserstellung sowie die Erstellung der diversen Steuererklärungen?

Gerne können Sie mir die Daten per Mail mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter




Rückfrage vom Fragesteller 4. Februar 2010 | 15:34

Vielen Lieben Dank der Antwort soweit.

Hier die obig gefragten Antworten:
>> Er hat eine Steuerberater Kanzlei.
>> Es handelt sich um mein vorheriges Unternehmen (Bauunternehmen) und meine persönliche Einkommen- Umsatzsteuer, dies wirklich in Minus / totaler Verlust auslief.
>> Jahresabschlusserstellung rückwirkend 2006 bis 2009.

Ich habe alles dem Steuerberater gegeben, dieser wurde aufgefordert vom FA bis Nov. 2009 alles fertig zu stellen, hatte ein Verlängerung beantragt und genehmigt bekommen. NUN möchte FA bis 15 Feb. diese Unterlagen restlos gefertigt haben. Da der Steuerberater auf die Aufforderung vom Nov. aber immernoch nicht reagierte ging das FA zwischenzeitlich an den Arbeitgeber meiner Frau. (Schulamt, da sie Lehrerin ist) und haben dort eine amtliche Eintragung veranlasst. Sie hat wiederum reisige Probleme bekommen.
Das FA teilte mir heute mit, dass wenn ich die Unterlagen nicht bis zum genannten Termin allesamt abgebe, dass sie gezwungen sind mein "neues Geschäft" zu zwangsschließen und der Steuerberater, wie bereits gesagt "geht mir aus dem Wege", "ruft nicht zurück" und "schickt die Papiere nicht ans FA" bis ich restlos seine Rechnung beglichen habe. Was ich wiederum im Moment nicht kann.

Hochachtungsvoll,
Harmonie

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Februar 2010 | 11:10

Sehr geehrter Fragender,

anhand der vorliegenden Informationen lässt sich keine Beurteilung vornehmen, inwieweit hier die Gebühren angemessen berechnet worden sind. Hierzu bedarf es der Überprüfung der Rechnungen sowie der zugrundeliegenden Jahresabschlussdaten, da sich hiernach die Gebühren berechnen.

Da Sie schreiben, dass es sich bei den Jahresabschlussarbeiten um 4 Jahre handelt, erscheint ein Gesamtrechnungsbetrag von 7.500 € pauschal gesagt erst einmal nicht ungewöhnlich.

Da das Problem mit dem Finanzamt wesentlich dringender ist und gegen die Steuerberaterrechnung ggf. auch noch später vorgegangen werden kann, sollten Sie unbedingt die restlichen 15000 € "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" zahlen. Reichen Sie die Unterlagen beim Finanzamt unbedingt rechtzeitig ein.

Gerne überprüfen wir im Rahmen einer gesonderten Beratung die Rechnung auf Korrektheit.

Solange jedoch die Zahlung noch aussteht, steht dem Steuerberater ein Zurückbehaltungsrecht zu!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. C. Seiter





FRAGESTELLER 2. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Dr. Ahmadi antwortet zeitnah und sehr ausführlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Frage um 21:36 Uhr gestellt, um 22:00 ausführliche Antwort erhalten, eine Rückfrage war nicht erforderlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Die Antwort war kompetent und ging gut auf meine Frage ein. Ich war zufrieden. ...
FRAGESTELLER