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BtmG Führungszeugnis.

| 1. August 2021 08:07 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Philipp Vestweber

Ich habe vor Jugendtrainer zu werden, muss aber um es tun zu dürfen, dem Verein ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ich wurde am 25.09.2014 vom Amtsgericht Nürnberg zu 2 Jahren Freiheitsstrafe wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Die Strafe wurde zur 3 jährigen Bewährung ausgesetzt. Am 20.10.2017 wurde die Strafe ebenfalls vom Amtsgericht Nürnberg erlassen.
Es ist die einzige Strafe zu der ich in meinem erwachsenen Leben verurteilt worden bin. Ich bin zur Zeit 39 Jahre alt. Ich habe vor drei Wochen ein privates Führungszeugnis beantragt. Gestern bekam ich es per Post zugesandt. Die Strafe, die ich bekam, wird leider im Führungszeugnis noch aufgeführt. Es wird also im Erweiterten ebenso zu sehen sein, und meine Jugendtrainerarbeit muss erst nochmal warten. Die Frage ist, wie lange muss ich noch aussetzen? Ab wann wird die Strafe nicht mehr aufgeführt, und Ich mit einem "sauberen" Führungszeugnis rechnen kann?

Vielen Dank.
K

Sehr geehrter Fragesteller,

bitte beachten Sie, dass Abweichungen von der Sachverhaltsschilderung zu einem anderen Ergebnis führen können.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:


Die Länge der Frist, wann eine Verurteilung nicht mehr im (erweiterten) Führungszeugnis erscheint, bestimmt sich nach § 34 BZRG.

Bei einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gilt § 34 Abs. 1 Nr. 3 BZRG. Danach wäre das Führungszeugnis frei von Einträgen nach 5 Jahren.


Diese Frist verlängert sich jedoch nach § 34 Abs. 3 S. 1 BZRG um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe.
Demnach würde ein Eintrag insgesamt 7 Jahre bei Ihnen im Führungszeugnis stehen.

Die Frist beginnt nach § 36 S. 1 BZRG mit dem Tag des Urteils, wenn keine weiteren Einträge mehr hinzukommen.



Gerne stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich für Rückfragen zur Verfügung, wenn Sie in dem geschilderten Fall noch weitere Hilfe benötigen. Nutzen Sie dazu die kostenlose Rückfragefunktion. Über eine Bewertung würde ich mich freuen und bedanke mich dafür im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen

Philipp Vestweber
-Rechtsanwalt-

Rückfrage vom Fragesteller 1. August 2021 | 11:08

Am 24.09.2021 wird die Frist von 7 Jahren, in meinem Fall also ablaufen.
Vielen Dank für die ausfürliche Anwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. August 2021 | 11:43

Auch wenn die Löschung automatisch erfolgt und die Frist am 25.09.2021 abläuft, würde ich dann dennoch vielleicht noch 1-2 Werktage abwarten und nicht gleich ein neues Führungszeugnis beantragen.

Ergänzung vom Anwalt 1. August 2021 | 10:27

Guten Tag,

ich werde meine Antwort gleich ergänzen, da ich überlesen habe, dass SIe mit Jugendlichen arbeiten wollen.

Ergänzung vom Anwalt 1. August 2021 | 11:02

Beim erweiterten Führungszeugnis bleibt es bei meiner ersten Antwort.

Bewertung des Fragestellers 1. August 2021 | 11:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

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Schnelle und ausfürliche Hilfe. Super Arbeit. Sehr empfehlenswert. Vielen Dank nochmal.

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