Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Nach dem BtmG sind die von Ihnen genannten Substanzen wohl legal.
Beim AMG, insbesondere aber beim NpSG hätte ich jedenfalls bei den teilsynthetisch produzierten Substanzen aber gewisse Bedenken.
Wenn Sie diese Substanzen nicht wirklich abgesichert durch Laboranalysen erhalten, die ausschließen, dass es sich dabei um synthetische Substanzen handelt, dann würde ich es für sehr riskant halten, dass diese nach ddem NpSG verboten sind.
Von einem Erwerb und Verkauf kann ich deshalb wegen des hohen Risikos nur abraten.
Die Hinweise auf den Websites erfolgen zur eigenen Absicherung, insbesondere um das Merkmal des AMG "zur Anwendung bei Menschen bestimmt" zu umschiffen. Sobald die Substanz aber von den jeweiligen Anlagen der Gesetzen erfasst ist, weil Sie diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt besteht dann aber nach meiner Bewertung dennoch ein hohes Strafbarkeitsrisiko.
Auch wenn die Substanz im Einzelfall nicht ausdrücklich von dem Verbot erfasst wird kann es langwierige Verfahren nach sich ziehen mit diesen Substanzen aufgegriffen zu werden. Auch wenn dann nach einer Analyse durch die Ermittlungsbehörden das Verfahren eingestellt wird, kann es zuvor im Rahmen von Ermittlungen zu Sicherstellungen von Substanzen, Handys, Computern und sonstigen Ermittlungsmaßnahmen kommen.
Aufgrund des Risikos kann man deshalb den Umgang mit den genannten Substanzen nicht empfehlen. Es tut mir leid, dass ich keine günstigere Antwort für Sie habe.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
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Herzlichen Dank für ihre Antwort!
--"Wenn Sie diese Substanzen nicht wirklich abgesichert durch Laboranalysen erhalten, die ausschließen, dass es sich dabei um synthetische Substanzen handelt, dann würde ich es für sehr riskant halten, dass diese nach ddem NpSG verboten sind."---
Wenn sie also -durch akkreditiere laboranalysen abgesichert- sind, sind sie dann wohl -legal - ! nach dem BtmG und dem NpSG es handelt sich ja um Teilsynthesen (aus CBD gewonnen) und KEINE Vollsynthesen.
Zu ihrer Info: (link) verweise ich auf ein aktuelles You Tube Video, indem ein Fachanwalt Für Strafrecht und BtmG Rede und Antwort steht zu der Frage ob HHC Vapes legal sind.
Konstantin Grubwinkler, Fachanwalt für Strafrecht und Spezialist für BtMG
(link) https://www.youtube.com/watch?v=VpfS9OMQFBY ab 14:40 min. und ab 16:12 min
Mfg ******
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne nehme ich noch ergänzend Stellung:
Wenn es sich um synthetische Produkte handelt besteht für Sie keine Gefahr einer strafrechtlichen Verurteilung nach der derzeit geltenden Rechtslage.
Aber das bedeutet nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht dennoch auf Sie aufmerksam werden.
Zu den Aussagen des Kollegen würde ich Sie bitten mir diesem Kontakt aufzunehmen. Ich gehe davon aus, dass auch er nicht in Frage stellen wird, dass Sie sich auch bei einer im Ergebnis legalen Substanz den oben aufgezeigten Maßnahmen ausgesetzt sehen können.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-