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Brautkleidkauf - Widerruf

3. Februar 2025 18:08 |
Preis: 35,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
ich war vor 2 Tagen zum ersten mal in einem Brautladen und war emotional total überfordert und habe mich auf einen Kauf eines Kleides eingelassen, den ich nun bereue. Allerdings konnte ich glücklicherweise aufgrund meiner nicht vorhandenen Kontodeckung auf meinem Girokonto keine Anzahlung per EC machen.
Teilte der Verkäuferin mit, dass ich erst das Geld von meinem Tagesgeldkonto mir auf das Girokonto überweisen müsse und daher hier und heute keine Anzahlung machen könne.
Sie bequatschte mich und stellte mir eine Rechnung über das Kleid aus mit einer A-Konto Anweisung der 50% des Kaufpreises ausmacht und gab mir diese mit. Ich solle zeitnah überweisen.
Sie teilte mir mit, dass das Kleid für mich erst nach Zahlung der A-Conto bestellt werde.

Nun meine Frage: Ich wurde zu dem Kauf so überredet, dass ich nach reiflicher Überlegung leider feststellen muss, dass dies nicht mein Kleid für meine Hochzeit ist und ich dieses somit nicht mehr kaufen möchte und von dem Kauf zurücktreten bzw. Ihn widerrufen möchte.

Die Anzahlung habe ich nicht wie gefordert überwiesen und im Kauffvertrag steht "Die Anzahlung der Ware verpflichtet zur Abnahme" - Da ich ja keine Anzahlung geleistet habe, bin ich auch nicht verplichtet das Kleid abzunehmen, oder? Somit ist für mich der Kaufvertrag nicht zustande gekommen, oder? Danke für eine Information.

Können Sie mir bitte mitteilen, wie ich verfahren soll. Danke

3. Februar 2025 | 19:19

Antwort

von


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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
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Guten Abend,

in Ihrem Fall stellt sich die Frage, ob überhaupt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Grundsätzlich kommt ein Kaufvertrag durch Angebot und Annahme zustande. In Ihrem Fall haben Sie dem Kauf zwar zugestimmt, aber die Verkäuferin hat Ihnen mitgeteilt, dass das Kleid erst nach Anzahlung bestellt wird.
Im Vertrag steht: „Die Anzahlung der Ware verpflichtet zur Abnahme".
Sie haben keine Anzahlung geleistet.
Daraus könnte man schließen, dass der Vertrag erst mit der Zahlung der Anzahlung verbindlich werden sollte. Wenn keine Zahlung erfolgt ist, wäre die Bestellung möglicherweise nicht wirksam zustande gekommen.

Allerdings kann es sein, dass der Verkäufer den Kaufvertrag dennoch als bindend ansieht, selbst ohne Anzahlung.

Kein gesetzliches Widerrufsrecht bei Kauf im Laden:
Leider haben Sie kein gesetzliches Widerrufsrecht, da der Kauf in einem stationären Geschäft erfolgte. Ein Widerrufsrecht gibt es nur bei Online-Käufen (, Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen).

Ob der Händler eine freiwillige Stornierung zulässt, hängt von den AGB oder der Kulanz des Geschäfts ab.

Da Sie keine Anzahlung geleistet haben, dürften Sie eine gute Verhandlungsposition haben.
Es empfiehlt sich schnell schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu erklären, dass Sie den Kauf nicht mehr wollen.
Schreiben Sie höflich, dass Sie keine Anzahlung geleistet haben und deshalb davon ausgehen, dass kein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Bitten Sie um eine Bestätigung der Stornierung.

Falls der Laden auf den Kauf besteht, fragen Sie nach der rechtlichen Grundlage.
Weisen Sie darauf hin, dass die Bestellung erst mit der Anzahlung erfolgen sollte.

Falls nötig, lassen Sie sich anwaltlich vertreten durch eine Anwaltskollegin oder einen Anwaltskollegen bei Ihnen vor Ort.
Entsprechende Anwaltskontakte finden Sie etwa hier auf dieser Plattform oder auch unter:
https://anwaltauskunft.de/anwaltssuche

Viele Grüße


ANTWORT VON

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