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Bonuszahlung 2012

12. Dezember 2012 16:09 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin am 01.12. 2012 in die passive Phase meiner Altersteilzeit eingetreten. Die Zielvereinbarungsgespräche und die Auswertung erfolgten im Juni 2012. Mir wurde dort mitgeteilt, dass für mich keine neuen Ziele mehr vereinbart werden. Ich habe es aber damals versäumt genauer nach zufragen, da ich angenommen habe,dass ich trotzdem eine Zahlung erhalte.Kurz vor dem Ausscheiden habe ich noch genauer nachgefragt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich auf Grund meines Eintretens in die Passivphase keine Bonuszahlung erhalte. Ich habe aber bis Ende August noch meine Führungsposition ausgeübt, die dann ab September von meinem Nachfolger übernommen wurde. Mein Nachfolger hat eine Zielvereinbarung erhalten.Bei meinem Einspruch habe ich mich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Der Arbeitgeber hat sich auf die freiwillige Bonusvereinbarung und einer fehlenden Zielvereinbarung berufen. Wie sieht es mit meinem Anspruch aus? Was kann ich unternehmen?

12. Dezember 2012 | 16:58

Antwort

von


(654)
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Web: https://www.kanzlei-scheibeler.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Unter Berücksichtigung der beiden Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09 und 1 AZR 689/09 , nach denen der Bonus auch Mitarbeitern zusteht, die unterjährig ausscheiden, da der Bonus eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit sei, neige ich aber dazu, Ihnen den Bonus jedenfalls bis August zuzusprechen. Denn bis dahin hatten Sie Ihre Führungsposition noch inne und somit Einfluss auf die Erreichung der vereinbarten Ziele. Ihre Situation ist somit ähnlich zu beurteilen wie bei einem Arbeitnehmer, der wegen einer Kündigung das ARbeitsverhältnis beendet, auch wenn das Arbeitsverhältnis bei Ihnen formal noch fortbesteht und Sie nur nicht mehr arbeiten. Das Argument, dass der Bonus freiwillig gezahlt wird, hat bei Gericht vermutlich keinen Bestand, wenn der Bonus von Ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und somit Anreiz sein soll. Dies hängt auch von der genauen Formulierung der Bonusvereinbarung ab, die hier nicht bekannt ist.

Möglicherweise ist Ihnen jedoch ein Mitverschulden zuzurechnen, da Sie bei dem Gespräch im Juni nicht auf den Abschluss einer neuen Zielvereinbarung hingewirkt haben. Hierbei müsste durch Einvernahme der Gesprächspartner, die möglicherweise Zeugen sind, soweit es nicht Geschäftsführer und damit gesetzliche Vertreter Ihrer Arbeitgeberin waren, geklärt werden, inwiefern Sie davon ausgehen konnten, dass die Vereinbarung von 2011 möglicherweise auch für das Teiljahr 2012 gelten soll. Zudem könnte man argumentieren, dass Sie jedenfalls in Bezug auf das erste Halbjahr kein Verschulden trifft, da Sie annehmen mussten, dass eine Zielvereinbarung im Juni noch geschlossen werden würde.

Da es aber die Bonusvereinbarung nicht vorliegt und der Ausgang eines etwaigen Prozesses von Zeugenaussagen abhängt, die ein unsicheres Beweismittel sind, besteht ein Risiko. Sie können jedoch einen Anwalt zunächst mit der außergerichtlichen Korrespondenz und danach mit der gerichtlichen Geltendmachung beauftragen. Bitte prüfen Sie auch, ob Sie im Arbeits-, Altersteilzeit- oder Tarifvertrag etwaige Ausschlussfristen vereinbart haben, wonach Sie sich innerhalb bestimmter Fristen nach Fälligkeit des Bonuses melden müssen und dieser anderenfalls verloren ist.

Alternativ bestünde die Möglichkeit, sich einvernehmlich auf eine Teilzahlung zu einigen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Elke Scheibeler, Rechtsanwältin


Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht

ANTWORT VON

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