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Bodenbelagentfernung Schadenersatz

1. Juli 2011 08:05 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Habe bei Einzug über 35 Jahre alten Linoleum entfernt.
Muß ich diesen bei Auszug ersetzen oder kann der Boden blank (gespachtelt) übergeben werden?

1. Juli 2011 | 08:32

Antwort

von


(2928)
Damm 2
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Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern Sie den Boden mit Wissen und Genehmigung des Vermieters entfernt haben, müssen Sie den Bodenbelag nicht erneuern.


Liegt die Genehmigung nicht vor, wären Sie dem Grunde nach verpflichtet, den Bodenbelag zu erneuen. Machen Sie dieses nicht und setzt der Vermieter Ihnen erfolglos dafür eine Nachfrist, würden Sie sich dem Grund nach schadensersatzpflichtig machen.

Die Höhe dieses Schadenersatzansprüches würde aber auf "Null" zugehen, da der Vermieter den Abzug "Neu-für-Alt" gegen sich gelten lassen muss und die "Lebenserwartung" für Linoleum bei 20 Jahren liegt.

Das bedeutet, der Vermieter hätte keinen bezifferbaren Schadensersatzanspruch, auch wenn Sie zwar dem Grund nach den Belag ersetzen müssen und dieses nicht machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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