Sehr geehrter Ratsuchende/r,
nach Ihrer Schilderung und der Tatsache, dass keine Zeugen den Unfall gesehen haben, spricht viel dafür, dass sowohl Ihnen als auch dem anderen Fahrer ein Mitverschulden an dem Unfall angelastet werden wird.
Sie haben offenbar die Ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten beim Aussteigen verletzt, indem Sie sich beim Öffnen der Tür nicht noch einmal vergewissert haben, ob das andere Fahrzeug hinter Ihnen stehen bleibt.
Da gerade auf Tankstellen (wie auf Parkplätzen) "die Pflicht besteht, sich nur mit besonderer Umsicht und angepasster Geschwindigkeit zu bewegen, weil jederzeit mit situationsbedingten Unaufmerksamkeiten anderer Tankstellenbesucher gerechnet werden muss"(so OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2001, DAR 2002, 68
), trifft aber auch den anderen Fahrer ein Mitverschulden. Insbesondere da er offenbar direkt hinter Ihnen die Tankstelle befahren hat, musste er damit rechnen, dass Sie nach Ihrem Anhalten die Tür öffnen würden, um zu tanken.
Zudem ist unter anderem auch zu berücksichtigen, ob es dem anderen Fahrer ohne Weiteres möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.
Sie werden letztendlich aber kaum darum herumkommen, sich zumindest die Betriebsgefahr in Höhe von ca. 25 % anrechnen zu lassen. Insgesamt wird Ihr Verschulden mit 25 - 75 % zu bewerten sein. Eine genauere Vorhersage ist leider nicht möglich, ohne wirklich alle Umstände zu kennen. Nicht unwichtig ist es z.B. auch, wo Sie das andere Kfz mit Ihrer Tür getroffen haben: Je weiter hinten Sie dieses getroffen haben, desto eher wird man ein größeres Verschulden Ihrerseits annehmen können; war die Tür dagegen schon offen und der andere Pkw ist mit seiner Frontseite in diese gefahren, spricht einiges für ein überwiegendes Verschulden des anderen.
Um auf Ihrer Frage zurückzukommen: Schlimmstenfalls werden Sie (bzw. Ihre Versicherung) 75 % des gegnerischen Schadens ersetzen müssen, dagegen nur ca. 25 % des eigenen Schadens ersetzt bekommen. Für die Geltendmachung Ihres Schadens würde ich Ihnen empfehlen, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, damit nach Möglichkeit die Haftungsverteilung zu Ihren Gunsten erfolgen wird.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
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Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe das Fahrzeug an der Beifahrertür, und zwar ziemlich weit vorne getroffen. Also da wo die Tür fixiert ist. Kann ich davon ausgehen, dass wenn ich diesen Sachverhalt der Versicherung angebe - dies zu meinem Vorteil ist und ich vielleicht gar nichts bezahlen muß? Immerhin war meine Tür bereits geöffnet - daher war der Schaden soweit vorne. Ebenfalls habe ich mehrmals im Rückspiegel geschaut - auch kurz vor dem Aussteigen.Kann man anhand meiner Schilderung nicht daraus ersehen, dass ich dies ausreichend getan habe?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!
mfg
diabl
Ich weiß, dass Sie gerne von mir hören möchten, dass Sie hier keine Mithaftung treffen wird. Aber dies ist aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leider sehr unwahrscheinlich, zumal es eben gerade keine Zeugen gibt. Der andere Fahrer wird möglicherweise schildern, dass er sich ganz langsam an Ihnen vorbeigetatstet hat und Sie urplötzlich die Tür aufgerissen haben. Sie würden um eine Mithaftung nur herumkommen können, wenn Sie jede gebotene Sorgfalt beachtet hätten. Und dabei wird man leider zu dem Ergebnis kommen, dass Sie bei völliger Aufmerksamkeit vermutlich das Herannahen des anderen Fahrzeugs bemerkt hätten.
Versuchen Sie Ihre Versicherung von Ihrer "Unschuld" zu überzeugen, damit diese der Gegenseite nach Möglichkeit nichts erstattet (aufgrund Ihrer Nachfrage habe ich das Gefühl, dass es Ihnen eher um die Abwehr des Fremdschadens geht).
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann. Aber wie gesagt, eine 100%-Haftung des anderen Fahrers erscheint mir nach den geschilderten Umständen unrealistisch zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt