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Bitcoin verweigert Herausgabe

| 4. Januar 2021 16:24 |
Preis: 40,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Bitcoin verweigert Herausgabe

Ich habe einige tausend Euro auf mein Bankkonto bei der xxxx eingezahlt und von dem Geld Bitcoins auf xxxxx gekauft. Dort legitimiert man sich bei Eröffnung eines Kontos mittels eines PostIdents oder man ist volllegitimiert, wenn man ein Konto bei der xxxx besitzt. (beides ist bei mir der Fall.)
Als ich die Bitcoins in mein Wallet (meine "Bitcoin-Brieftasche") übertragen wollte,
wurde mir auf der entsprechenden bitcoin-Seite mit Hinweis auf ein Sicherheitsproblem die Ausführung verweigert. Um welches Sicherheitsproblem es sich handelt, wurde von bitcoin nicht dargelegt.
Ich bin über das angebliche Sicherheitsproblem von bitcoin auch vorher nicht informiert worden und konnte weitere Käufe tätigen.

Da ein telefonischer Kontakt nicht vorgesehen ist (nur Anrufbeantworter), habe ich über das Kontaktformular den Fall geschildert. Ich erhielt kurzfristig eine vermutlich vorgefertigte Standardantwort, in der mein Ausweis angefordert wurde. Es wurde nicht auf das angebliche Sicherheitsproblem eingegangen. Obwohl ich bereits wie oben erwähnt legitimiert bin, habe ich die Vorderseite meines Passes an bitcoin geschickt. Da ich meinen gesamten Ausweis nicht unbedarft über zudem unsichere Medien verschicken wollte, habe ich Teile der behördlichen Registrierungsnummer unkenntlich gemacht. Bisher habe ich keine Rückmeldung erhalten.

Welche Möglichkeiten bieten sich mir, außer per Einschreiben mit einer vierzehntägigen(?) Fristsetzung die Herausgabe meiner Bitcoins zu fordern?

Ist eine Strafanzeige (nach Verstreichen der Frist) bei der Polizei wegen Betrugsverdachts ratsam?

Vielen Dank.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Mit einer Betrugsanzeige würde ich noch warten. Ich würde schriftlich eine Frist setzen und danach einen Mahnbescheid erlassen.

Gerne können wir Ihnen rechtlich weiterhelfen, es ist ja Ihr Geld und Sie haben sich kein Fehlverhalten zu schulden kommen lassen, dass Ihnen vorwerfbar wäre.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 5. Januar 2021 | 20:41

Sehr geehrte Frau Dr. Seiter,

vielen Dank für Ihre Antwort.


Die Frage hat sich jedoch schon erledigt, da sich der Sachverhalt geändert hat.


ES HANDELTE SICH UM EIN MISSVERSTÄNDNIS UND ES KONNTE ALLES GEKLÄRT WERDEN!!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Januar 2021 | 23:02

Ok, ich wünsche noch einen schönen Abend!

Bewertung des Fragestellers 6. Januar 2021 | 10:34

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

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Vielen Dank für Ihre engagierte Hilfe, auch spät abends noch!!! Dankeschön!

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