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Änderung vom Sachantrag vor Amtsgericht.

26. Januar 2022 19:54 |
Preis: 39,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vom September bis Dezember in einem nicht in Deutschland lizensierten Online-Casino mittels Bitcoin eingezahlt. Das Casino hat seinen Sitz auf Curaçao.

Nun ist es so, dass ich Klage gegen das Casino auf Rückzahlung von Betrag X in Euro erhoben habe, zudem wurde PKH beantragt.

Jetzt bittet das Gericht darum, den Sachantrag dahingehend zu ändern, dass ich auf Rückzahlung der gezahlten Bitcoins klagen soll.

Meine Frage lautet: Wie verfasse ich es nun korrekt, dass ich auf die Rückzahlung der Bitcoins klage?

Als Begründung kann ich doch sicherlich angeben, dass die Klage gemäß Verfügung abgeändert wurde, oder?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir die Änderung des Sachantrags formulieren könnten, sodass ich diesen bei Gericht vorlegen kann.

Herzlichen Dank!

Klageänderung


In dem Rechtsstreit


[...]


ändere ich die Klage


Ich werde nunmehr beantragen,


Begründung:

26. Januar 2022 | 20:40

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Eine Begründung der Klageänderung werden Sie m.E. derzeit nicht liefern müssen, wenn das Gericht selbst den Hinweis zur Änderung erteilt hat. Ich würde daher beantragen:


-
In dem Rechtsstreit

werde ich aufgrund des gerichtlichen Hinweises nunmehr beantragen,

die Beklagte zu verurteilen, an die Wallet-Adresse des Klägers [Bezeichung der Wallet] 1,3 Bitcoin zu übertragen.

-

Aber wenn Sie offenbar PKH-berechtigt sind, lassen Sie das Ganze doch anwaltlich machen, damit keine Fehler passieren, die dann vielleicht nicht mehr korrigiert werden können.

Mit freundlichen Grüßen





Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

ANTWORT VON

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