Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Ja.
2. Da Sie in 2019 noch keinen Bildungsurlaub erhalten haben, haben Sie Anspruch auf die vollen fünf Tage.
3. Ab dem 01.01.2020. Die Wartezeit von sechs Monaten gilt nur für den Beginn des Arbeitsverhältnisses. Sie müssen die Übertragung bis 31.12.2019 schriftlich beantragen.
4. Wenn Sie eine entsprechende anerkannte Veranstaltung finden, kann der Bildungsurlaub aus 2019 und 2020 grundsätzlich auch am Stück genommen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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