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Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit

| 10. Januar 2014 16:57 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Zusammenfassung

Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Es gilt der Grundsatz der Vermittlung in eine Beschäftigung.

Sehr geehrte Ratgebende,

ich bin arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet, allerdings ohne Bezüge (da die letzte Beschäftigung schon länger zurück liegt). Ich habe eine Ausbildung zur Altenpflegerin abgeschlossen und danach ein Pflegestudium absolviert.

Nun möchte ich keinesfalls in der Altenpflege, sondern als Qualitätsbeauftragte im Pflegebereich arbeiten. Bedarf auf dem Arbeitsmarkt besteht definitiv. Ideal ist für mich eine entsprechende Weiterbildung.

Welche Möglichkeit sehen Sie hier, einen Bildungsgutschein zu erhalten? Das Arbeitsamt verneint eine Möglichkeit für mich.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für die Anfrage.

Sie habe den empfohlenen Richtpreis des Plattformbetreibers unterschritten und dadurch bei der Beantwortung der Frage eine sehr niedrige Variante gewählt, weshalb Sie in Kauf nehmen, dass der Anwalt bei der Beantwortung eine niedrigere Detailtiefe wählen wird.

Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten:

Gem. § 4 SGB III hat die Vermittlung in Arbeit vorrang vor allen anderen Leistungen der Arbeitsvermittlung.

Da Pflegefachkaftmangel besteht, besteht für die BA auch keine Veranlassung, Ihnen eine Weiterbildung zu fördern.

Einen Bildungsgutschein erhält man, wenn die Voraussetzungen des § 81 SGB III erfüllt sind.

Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Die BA hat vorliegend ein Ermessen ausgeübt.

Die Vermittlungschancen in Ihrem Beruf sind excellent.

Ein Widerspruch sowie eine Klage werde daher nicht erfolgreich sein.

Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Auskunft gegben zu können.



Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen, deren Einschätzung auf Ihren Angaben beruht.

Bewertung des Fragestellers 12. Januar 2014 | 07:27

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