Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Zu 1.
Das geltend gemachte Honorar entspricht laut MFM-Bildhonorare einer 9-monatigen Nutzung auf einer Unterseite mit einer Auflösung von 512 Pixeln (längste Seite). Nachlässe sind nur vorgesehen, wenn es sich um eine kleinformatigere Abbildung handelt (bis 200 Pixel längste Seite). Der 100%ige Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung ist ebenfalls in den MFM-Bildhonorare vorgesehen.
Zu 2.
Eine einfache Bearbeitung stellt eine zusätzliche Rechtsverletzung dar und erhöht somit sogar den Unrechtsgehalt. Daher ist für Nachlässe hier kein Raum.
Die Berechnung ist in Hinblick auf die MFM-Bildhonorare daher nicht zu beanstanden, die relevanten Faktoren wurden berücksichtigt.
Ich weise aber darauf hin, dass die MFM-Bildhonorare eine Empfehlung eines Fotografen-Branchen-Verbandes sind und daher durchaus branchenfreundlich berechnet sind. Daher gibt es auch einige Gerichte, die deutliche Abschläge hiervon vornehmen oder den 100%igen Verletzerzuschlag ablehnen. Zudem kommt es in erster Linie darauf an, welche Honorare der Fotograf tatsächlich für seine Werke verlangt, bevor im Wege der Lizenzanalogie auf die MFM-Bildhonorare zurückgegriffen werden kann. Nicht zuletzt werden auch die Gegenstandswerte für solche Rechtsverletzungen (aus denen sich die Anwaltskosten berechnen) von den Gerichten sehr unterschiedlich angesetzt, sodass ggf. noch Verhandlungsspielraum in Bezug auf die geforderten Beträge bestehen kann.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
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E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking
Können Sie bitte noch eine Aussage zur Höhe des möglichen Abschlags machen, da nachweisbar die tatsächlich verwendete Größe bei 5 von 6 Bildern kleiner als 200 Pixel längste Seite war (exakt 110 x 90 Pixel), da nur als Botton benutzt ?
Danke im voraus.
Vielen Dank für Ihre Nachfrage,die ich wie folgt beantworten möchte:
Die MFM-Bildhonorare sehen für kleinformatige Abbildungen bis 200 Pixel längste Seite 30% Nachlass auf das nutzungsbezogene Honorar vor.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen