Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Bezug einer Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit; Regelinsolvenz seit 2009

9. Oktober 2011 13:26 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich bin beamter und wurde 1999 wegen einer erkrankung in den ruhestand versetzt und beziehe seitdem eine dienstunfähigkeitspension. im jahr 2005 habe ich eine selbstständige tätigkeit aufgenommen(mietwagenservice) und mußte im august 2009 leider insolvenz beantragen. das verfahren wurde am 02. 11.2009 eröffnet. Fragen:
1. fällt meine Dienstunfähigkeitsversorgung unter die nicht pfändbaren einkommen($850zpo)?
2. wenn ich in zukunft ein anderes erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger arbeit bis zur höhe der pfändungsfreigrenze erziele, erfolgt dann eine zusammenlegung mit meiner versorgung oder werden beide einkommen getrennt voneinander betrachtet?
mfg

9. Oktober 2011 | 14:59

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Die Rente/Pension wegen Dienstunfähigkeit ist nach § 850b ZPO in Abgrenzung zu § 36 insO nicht pfändbar.

§ 850b Bedingt pfändbare Bezüge
(1) Unpfändbar sind ferner
1. Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind;

2. Im Falle eines weiteren Einkommens aus nicht selbständiger Tätigkeit erfolgt auf Antrag beim Insolvenzgericht eines Gläubigers oder dem Treuhander eine Zusammenveranlagung, so dass sich ein pfändbarer Betrag aus der unselbständigen Tätigkeit ergeben kann. Etwas anders ergibt sich bei einer selbständigen Tätigkeit, da diese in der Wohlverhaltensperiode nicht umfasst ist, § 295 InsO .

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Im Falle einer Nachfrage oder ergänzenden
Informationen können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit besten Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER