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Bezeichnung „Hotel' oder „Boutique-Hotel' frei wählbar?

| 7. April 2023 18:12 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


09:47

Wir wohnen neben einem Beherbergungsbetrieb, der sich als Boutique-Hotel bezeichnet und bewirbt. Dieser Betrieb hat 6 relativ hochwertige Zimmer und bietet den Gästen ausschließlich ein Frühstück an. In meinen Augen eine gehobene Frühstückspension.
Da allgemeine Definitionen den Begriff „Hotel" an diverse Attribute koppelt, z.B. „mehr als 20 Zimmer" und „Speisen für Hausgäste", stellt sich für mich die Frage, ob diese Boutique-Hotel Bezeichnung frei wählbar ist, oder irgendeinem Begriffsschutz unterliegt.
Die Relevanz is nicht etwa kleingeistiges nachbarschaftliches Gezänk, sondern das Vorhaben des Betriebes, über einen Antrag auf eine vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung auf mehr als 25 Zimmer mit Halbpension aufzurüsten und damit tatsächlich ein Hotel zu sein. Und für die Debatte dieses Antrages macht es - neben anderen Faktoren - sehr wohl einen Unterschied, ob wir bereits einen Hotelbetrieb in unserem allgemeinen Wohnbetrieb haben, oder eben nur einen verträglichen Pensionsbetrieb.
Ich wäre also für eine Einordnung zum Begriffsschutz oder der freien Wählbarkeit des Hotel oder Boutique-Hotel Begriffes dankbar. Jenseits von dem, was ich selbst googeln konnte.

7. April 2023 | 19:41

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Boutique-Hotel ist ein reiner Marketing-Begriff und soll eine besonders individuelle und kreative Ausstattung abseits der konform und zweckmäßig eingerichteten großen Hotelketten suggerieren. Ein Boutique-Hotel kann daher durchaus auch deutlich mehr als 20 Zimmer haben, der Begriff sagt nichts über die konkrete Größe des einzelnen Hotels.

Eine allgemeingültige und bindende gesetzliche Definition für Boutique-Hotel oder allgemein "Hotel" gibt es nicht. Für die Einstufung wird im deutschen Raum hauptsächlich auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige und die internationale Terminologienorm DIN EN ISO 18513:2021zurückgegriffen.

Die Klassifikation finden Sie hier: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html
Dort werden Hotels unter 55.10.1 wie folgt eingestuft:

"Diese Unterklasse umfasst die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung
von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten
Unterkünften wie Gästezimmern und Suiten. Die hier eingeordneten Einheiten bieten
tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer, verfügen über ein – auch für Passanten
zugängliches – Restaurant und bieten eine Reihe von zusätzlichen Dienstleistungen wie die
Bereitstellung von Parkplätzen, Textilreinigung, Schwimmbädern, Trainings- und
Erholungseinrichtungen, Versammlungs- und Konferenzräumen an."

Ohne Restaurant wird es als Hotel Garni klassifiziert.

Konkrete Angaben zur Anzahl der Zimmer finden sich dort nicht.

Die Unterklasse der Pensionen umfasst dagegen

"die meist kurzzeitige (tage- oder wochenweise) Beherbergung von Gästen. Sie umfasst die Unterbringung in jedermann zugänglichen möblierten Unterkünften wie Gästezimmern. Die hier eingeordneten Einheiten bieten tägliches Bettenmachen und Reinigen der Zimmer an und geben Speisen und Getränke nur an Hausgäste ab."

Die Definition der Betriebsarten in Auswahl und Anlehnung an die internationale Terminologienorm DIN EN ISO 18513:2021 und die vormalige deutsche Touristische Informationsnorm (TIN) des Deutschen Tourismusverbandes (DTV) finden Sie hier: https://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/04_Zahlen___Fakten/06_Betriebsarten/Definitionen_der_Betriebsarten_2022-11-25.pdf
Sie entspricht der obigen Definition, sieht allerdings eine Zimmeranzahl von mindestens 20 vor:

"Ein Hotel ist ein kommerzieller Beherbergungsbetrieb, der zumindest Empfang, Unterbringung, tägliche Reinigung, sowie zusätzliche Dienstleistungen und Einrichtungen und mindestens ein Restaurant für Hausgäste und Passanten anbietet. Ein Hotel sollte über mehr als 20 Gästezimmer verfügen."

"Ein Gästehaus / Eine Pension ist ein Beherbergungsbetrieb, der Unterbringung anbietet und Mahlzeiten überwiegend beherbergten Gästen bereitstellt."

Unter Verweis auf diese Definitionen kann man meines Erachtens durchaus vertreten, dass es sich in Ihrem Fall nicht um ein Hotel handelt, sondern um eine Pension. Dies begründet sich einerseits aus der geringen Zimmeranzahl und andererseits daraus, dass (so unterstelle ich) Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden, also das Frühstück nur für die Gäste angeboten wird und die Speiseräume nicht für jedermann öffentlich zugänglich sind.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 8. April 2023 | 09:30

Ich danke für die umfassende Antwort. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann könnte ich mich argumentativ also gegenüber den Behörden im Kontext der Erweiterungsdiskussion tatsächlich auf den Standpunkt stellen, dass wir momentan noch kein Hotel in unserer Nachbarschaft bzw. dem allgemeinen Wohngebiet haben.

Im Umkehrschluss ist es aber aufgrund der von Ihnen dargelegten Punkte so, dass jede Pension mit ein paar Zimmern und reinem Frühstücksservice sich unabhängig von Terminologie-Normen "Boutique-Hotel" nennen dürfte, weil das ein frei wählbarer Marketingbegriff ist. Richtig?

Beste Grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. April 2023 | 09:47

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Das ist korrekt. Bau- und gewerberechtlich kann man gut argumentieren, dass es sich nicht um Hotel handelt. Gegen die Nutzung des Begriffs Boutique-Hotel im Marketing wird man aber nicht viel machen können, wenn es sich um einen Beherbergungsbetrieb mit individueller und gehobener Ausstattung handelt.

Mit besten Grüßen

Bewertung des Fragestellers 8. April 2023 | 22:26

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Sehr zügige, ausführlich und verständliche Beantwortung der Frage. Da gibt es überhaupt nichts zu beanstanden, sondern nur zu loben. Gerne wieder!

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. April 2023
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