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Bezahlung von Pausenzeiten der Umzugsleute durch den Kunden

14. September 2022 11:55 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei unserem Umzug über 3 Tage haben die Mitarbeiter der Umzugsfirma bei einem Arbeitstag von 9 - 10 Stunden täglich, Pausen von 2,75 Stunden gemacht. (Im Arbeitsbericht aufgeführt)
Das sind bei 5 Mann und 3 Tagen 41 Stunden.
Dafür berechnet uns die Umzugsfirma pro Stunde 41,50 Euro.
Dieses Vorgehen können wir nicht nachvollziehen. In den allgemeinen Bedingungen der Firma konnten wir nichts darüber finden.
Es gab wohl beim Oberlandesgericht Saarbrücken am 12.8.2016 ein Urteil (V/3/14) , das dagegen spricht.
Ist das immer noch aktuell ?
Vielen Dank für die Antwort und freundliche Grüße
Reni Kösling

14. September 2022 | 12:42

Antwort

von


(2982)
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26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrte Ratsuchende,

das von Ihnen genannte Urteil ist noch aktuell. Pausenzeiten müssen Sie nicht zahlen.

Sie sollten daher nur die Arbeitszeiten OHNE Pausen zahlen und dem Unternehmen diesen Abzug auch kurz mitteilen.

Sie sind aber nicht davor geschützt, dass das Unternehmen dennoch den Anspruch gerichtlich geltend macht. Dann wird ein Amtsgericht darüber entscheiden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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