Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Schilderung ist plausibel. Wenn tatsächlich ein Arbeitsvertrag über drei Monate mit 400,00 € pro Monat abgeschlosssen wurde, dann ist es plausibel, dass Ihnen dieser Zahlungsanspruch auch zusteht. Allerdings sind mir nun die Gegenargumente des Arbeitgebers nicht bekannt, mit denen er Ihnen die Zahlung verweigert. Möglicherweise gibt es Besonderheiten im Arbeitsvertrag, die dazu führen, dass der Arbeitgeber im Recht ist.
Lediglich die Sache mit dem Gutschein erscheint mir problematisch, denn wenn Sie einen Gutschein zuzüglich zu den 400,00 € pro Monat erhalten sollen, dann ist Ihr vertraglicher Lohn (zu dem auch Sachleistungen zählen) höher als 400,00 €, so dass Sie möglicherweise die Vorteile eines Minijobs verlieren.
Ich empfehle Ihnen, den Arbeitgeber aufzufordern, seine Argumente für die Zahlungsverweigerung zu nennen, am besten schriftlich. Falls dann noch Unterschiede zu Ihrer Auffassung bestehen, dann sollten Sie einen Anwalt vor Ort einschalten, der die Sache klärt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
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