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Bezahlung Minijob-Arbeitsvertrag

10. September 2007 12:01 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Arbeitsvertrag mit 16Std./Woche,(a 8 Std)über 3 Monate(8 Tage/Monat=24 Tage/in 3 Monaten,64 Std/Monat=192 Std/in 3 Monaten),vom 23.07.07 - 31.10.07.Die Juli-Tage rechnen sich in die Arbeitstage von August bis Oktober mit rein.
Im Juli habe ich 4 Tage gearbeitet.Im August statt 8 Tagen, 12 Tage.Im September 5 Tage + 3 Tage Urlaub.
Das macht zusammen 24 Arbeitstage.Die Stundenanzahl von 192 Std. schaffte ich ebenfalls.
Mein Lohn/Monat wurde auf 400,00 EUR festgelegt.
Jetzt meine Fragen:
Mein Lohn für Juli betrug 161,00 EUR,obwohl ich 4 Tage gearbeitet habe.(wieso nicht 200,00 ?)
Mein AG sagt ich bekäme keine 1200,00 EUR nach Ablauf des Arbeitsvertrages ausgezahlt.
Jeder Mitarbeiter bekommt pro Monat einen Gutschein in Höhe von 44,00 EUR.Mir wurde dieser ebenfalls zugesichert.
Als ich ihn bei meinem AG einlösen wollte,wollte der mir nur noch 22,00 EUR zahlen,obwohl ich doch schon die 44,00 EUR als Quittung (zum Tanken)vorliegen hatte.Ist das rechtens?
Mein AG behauptet ebenfalls ich hätte die angegebene Stundenanzahl nicht geleistet,obwohl ich den Einsatznachweis/Stundennachweis sorgsam und ehrlich geführt habe.
Wie ist meine Rechtslage?Habe ich auf die 1200,00 EUR und auf den Gutschein in Höhe von 44,00 EUR Anspruch?

Mit freundlichen Grüßen
und vielen Dank

10. September 2007 | 14:04

Antwort

von


(219)
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604
Web: https://www.kanzlei-plewe.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Schilderung ist plausibel. Wenn tatsächlich ein Arbeitsvertrag über drei Monate mit 400,00 € pro Monat abgeschlosssen wurde, dann ist es plausibel, dass Ihnen dieser Zahlungsanspruch auch zusteht. Allerdings sind mir nun die Gegenargumente des Arbeitgebers nicht bekannt, mit denen er Ihnen die Zahlung verweigert. Möglicherweise gibt es Besonderheiten im Arbeitsvertrag, die dazu führen, dass der Arbeitgeber im Recht ist.

Lediglich die Sache mit dem Gutschein erscheint mir problematisch, denn wenn Sie einen Gutschein zuzüglich zu den 400,00 € pro Monat erhalten sollen, dann ist Ihr vertraglicher Lohn (zu dem auch Sachleistungen zählen) höher als 400,00 €, so dass Sie möglicherweise die Vorteile eines Minijobs verlieren.

Ich empfehle Ihnen, den Arbeitgeber aufzufordern, seine Argumente für die Zahlungsverweigerung zu nennen, am besten schriftlich. Falls dann noch Unterschiede zu Ihrer Auffassung bestehen, dann sollten Sie einen Anwalt vor Ort einschalten, der die Sache klärt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de


Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

ANTWORT VON

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