Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es so, dass Lehrer einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung des Unterrichts und der Leistungsbewertung haben. Sie dürfen also durchaus auch Leistungen bewerten, die die Schülerinnen und Schüler selbstständig erarbeiten sollen. Allerdings muss die Leistungsbewertung immer transparent, nachvollziehbar und fair sein.
In Ihrem Fall könnte man argumentieren, dass die Bewertung nicht fair ist, wenn der Lehrer die Technik des Jonglierens nicht ausreichend vermittelt hat und die Schülerinnen und Schüler sich diese Fähigkeit selbst beibringen mussten. Zudem könnte man hinterfragen, ob die Bewertungskriterien angemessen sind. Es erscheint etwas hart, dass man bereits eine 5 erhält, wenn man die Jonglier-Technik nicht perfekt beherrscht.
Sie könnten daher zunächst das Gespräch mit dem Lehrer suchen und Ihre Bedenken äußern. Sollte das nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, könnten Sie sich an die Schulleitung oder das zuständige Schulamt wenden. In einigen Bundesländern gibt es auch Schülervertretungen oder Schüleranwälte, die in solchen Fällen unterstützen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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