Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Folgende Prüfungspunkte ergeben sich aus dem Arbeitszeugnis:
Die Einleitung und Aufzählung der Aufgabenbeschreibung ist nicht zu beanstanden.
Fachkenntnisse werden mit gut beurteilt.
Die Leistungsbeurteilung fällt gut aus, wobei die Einschätzung
„ Hervorzuheben ist seine Fähigkeit komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu analysieren. Somit konnte er geeignete Ergebnisse erzielen.“
lediglich befriedigend ist.
Die Führungsleistungen fehlen, sind aber für eine Funktion als stellvertretender Geschäftsführer erforderlich.
Fortbildung ist aufgrund des kurzen Arbeitsverhältnisses entbehrlich.
Sozialverhalten
Das Sozialverhalten wird als befriedigend eingeschätzt.
„Gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war sein Verhalten verbindlich.“ Befriedigend bis ausreichend
„Sein Kooperationsvermögen gewährleistete eine stete Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern.“ Befriedigend
Gesamtbeurteilung
Die Gesamtbeurteilung fällt lediglich mit befriedigend aus.
„Herr XX hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.“ Befriedigend
Schlussformel und Ausscheidungsgrund
Der Ausscheidungsgrund durch das Ende des befristeten Mitarbeiterverhältnis ist eher negativ zu sehen
Dankes- und Zukunftsformel
"Wir wünschen ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg." ist positiv einzuschätzen.
Ausstellungsdatum und Unterschrift ist vorhanden.
Das Zeugnis hat fällt insgesamt befriedigend aus, wobei das Fachwissen und die Leistungsbeurteilung gut ausfallen. Das Sozialverhalten und die Gesamtbeurteilung wird lediglich mit befriedigend eingeschätzt.
Insgesamt wäre ist es auch aufgrund der Kürze der Zeit sinnvoll ein einfaches Arbeitszeugnis zu verlangen, wobei ein solches auch wieder entsprechende Rückschlüsse bei einem potentiellen Arbeitgeber verursacht. Dies lässt sich aber durch die kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses begründen.
Das einfache Arbeitszeugnis enthält nur Fakten wie Personalien, Dauer und Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit es handelt sich hauptsächlich um einen Tätigkeitsnachweis.
Bewertung und Beurteilung der Leistung des Mitarbeiters fehlen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen