Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich soll das Zeugnis nach der Schlussformel „sehr gut“ sein. Auch den restlichen Inhalt würde ich als überdurchschnittlich bezeichnen.
Was hier auffällt ist, dass teilweise wenig konventionelle Formulierungen gewählt werden, die im Schnitt aber keinen großen Nachteil bringen.
Die Formalien sind eingehalten, Leistung und Verhalten werden bewertet. Ein Schlusssatz ist vorhanden, obwohl ein entsprechender Anspruch nicht besteht.
Zu beachten wäre natürlich noch, dass ein Aufgabenbereich voranzustellen ist, der Ihre Tätigkeit beschreibt.
Ohne genaue Kenntnis Ihrer Tätigkeit kann hierzu mehr nicht gesagt werden, insgesamt erscheint das Zeugnis aber positiv.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt