Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne teile ich Ihnen meine erste Einschätzung zu Ihrem Zeugnis unter Berücksichtigung des von Ihnen getätigten Einsatzes mit.
Die Formulierung ,, Die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt Herr XXX zu unserer vollen Zufriedenheit´´ bedeutet grundsätzlich die Note ,,befriedigend´´.
Als befriedigend, (teilweise auch nur als ausreichend) verstehe ich im Großen und Ganzen auch die übrigen Formulierungen.
Z. B. bedeutet die Formulierung ,,Die Arbeitsweise ist geprägt von Sorgfalt und Genauigkeit´´ dass Sie nur langsam arbeiten.
Letztendlich gibt Ihr Arbeitgeber deutlich zu verstehen, dass er nicht allzu viel von Ihrer Arbeitsweise und Ihren Fähigkeiten hält.
Alles in allem handelt es sich leider um ein relativ schlechtes Zeugnis, welches Ihnen den weiteren beruflichen Werdegang nicht erleichtern wird.
Sollten Sie Ihre Leistungen besser beurteilen, würde ich Ihnen raten, diese Zeugnis so nicht hinzunehmen.
Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, stehe ich ihnen gerne im Rahmen einer weiteren Mandatierung zur Seite.
Es tut mir Leid, dass ich Ihnen keine bessere Auskunft erteilen kann, hoffe aber, dass ich Ihnen dennoch weiterhelfen konnte.
Abschließend möchte ich Sie bitten zu berücksichtigen, dass es sich bei meiner Antwort in diesem Forum lediglich um eine erste Einschätzung handelt. Das persönliche Gespräch mit einem Rechtsanwalt kann hierdurch nicht ersetzt werden.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen aus Mainz
Nino Jakovac
Rechtsanwalt
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