Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
In der Tat muß er beweisen, daß die Schäden durch Sie entstanden bzw. verursacht wurden. Das folgt aus dem allgemeinen Beibringungsgrundsatz der Zivilprozeßordnung, nach der jede Partei die für sie günstigen Tatsachen vorbringen muß. Dieser Grundsatz ist nicht explizit in einem Paragraphen der Zivilprozeßordnung festgeschrieben, wird jedoch auch in § 277 ZPO
wiedergegeben.
Ob das Recht auf Ihrer Seite sein wird, kann nur anhand Ihrer Klageschrift und der Klageerwiderung beurteilt werden. Anhand des Sachverhaltes ist das Recht eigentlich auf Ihrer Seite, jedoch müssen Sie beweisen, daß Sie den Kunden auf die möglichen Probleme hingewiesen haben. Dies müssen Sie aber erst, nachdem der Kunde bewiesen hat, dass die Schäden von Ihnen verursacht wurden.
Kurz: Sie müssen zuerst beweisen, dass Sie die Montagearbeiten im Auftrage des Kunden ausgeführt haben. Dann muß der Kunde beweisen, daß die Schäden von Ihnen verursacht wurden. Erst dann, im dritten Schritt, müssen Sie beweisen, daß Sie den Kunden auf die möglichen Probleme hingewiesen haben.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
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