Sehr geehrter Ratsuchender,
ob für die Dinge, die Sie zwischen 18 und 21 Jahren "angestellt" haben, also auch die Telekom-Sache, noch Jugendstrafrecht angewendet wird, lässt sich nicht sagen. Sie sind in dem Alter sog. Heranwachsender. Es wird dann unter Hinzuziehung der Jugendgerichtshilfe vom Gericht geprüft, ob von Ihrem Entwicklungsstand her noch Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Ebenfalls unklar ist, ob Sie mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen haben. Das ist nicht auszuschließen, da Sie bereits einschlägig in Erscheinung gettreten sind. Aufgrund Ihrer jetzigen Haltung zu den Sachen und Ihre Unrechtseinsicht ist aber davon auszugehen, daß Sie keine Freiheitsstrafe zu erwarten haben.
Sobald Sie von der Polizei oder Staatsanwaltschaft über die Aufnahme von Ermittlungen gegen Sie unterrichtet werden, sollten Sie auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser weiß am besten, wie im weiteren Verfahren vorgegangen werden sollte und hat die Möglichkeit auf Akteneinsicht, die Sie selbst nicht haben. Suchen Sie sich am besten einen Strafverteidiger, der sich auch gut im Jugendstrafrecht auskennt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Und bezahlen Sie die Rechnung für diesen Rat ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
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