Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Sie nicht vorsätzlich gehandelt haben und der Tatbestand des Betrugs damit nicht erfüllt ist.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist und ggf. sogar ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt. Um dies herauszufinden, benötige ich von Ihnen weitere Informationen, am besten auch das Aktenzeichen der zuständigen Polizeidienststelle.
Ich schlage deshalb vor, dass Sie mich per E-Mail kontaktieren (info@kanzlei-deinzer.de) und ich Ihnen sodann das weitere Vorgehen schildere. Die hier bezahlte Gebühr würde ich auf meine weitere Tätigkeit anrechnen.
Die persönlichen Daten sollten hier nicht öffentlich stehen. Bitte überdenken Sie auch, ob die Anschrift Ihrer Mutter im Fragetext nicht gelöscht werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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