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Betriebskosten Guthaben gekürzt

7. April 2022 18:22 |
Preis: 25,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Uns wurde zum Ende des Jahres 2021 die Betriebskostenabrechnung 2020 fristgerecht zugestellt.
Uns ist dabei ein Guthaben entstanden. Dieses wurde allerdings durch die Hausverwaltung ohne weitere Begründung (um 93€) gekürzt.

Im Mai 2020 erhielten wir eine Mahnung mit einer Zahlungsaufforderung über 93€ für die Miete des Stellplatzes 12.2019.
Da wir seit Mietbeginn unsere Miete im Lastschriftverfahren zahlen und ich die Zahlungen durch Kontoauszüge belegen konnte, habe ich diese als unberechtigt, schriftlich zurückgewiesen.
Daraufhin folgte keine weitere Mahnung mehr.

Diese 93€ wurden nun offenbar von unserem Betriebskostenguthaben 2020 abgezogen.

Nun sind wir seit 3 Monaten in Kontakt mit der Hausverwaltung.
Leider ist diese nicht in der Lage/Willens diese Abbuchung/Kürzung zu begründen.
Uns wurde lediglich eine Excel Kontentabelle mit allen Kontobewegungen unseres Mieterkontos ab 2020!! (Einzug aber bereits 02.2019) zur Verfügung gestellt. Diese enthält allerdings keinen Hinweis, warum diese 93€ nun eingezogen worden.
Weitere Rückfragen und Anforderungen an eine vollständige Liste der Abbuchungen bleiben unbeantwortet.

Lt. Hausverwaltung wäre das Mieterkonto ausgeglichen.

Wir wissen nun nicht mehr wie wir weiter vorgehen können.



Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie sollten die Einzugsermächtigung widerrufen und die Miete ab jetzt jeden Monat selbst überweisen.
Die Miete für Mai rechnen Sie mit den 93 Euro Guthaben auf und überweisen im Mai 93 Euro weniger, als in den darauf folgenden Monaten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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