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Betriebliche Entgeltkommission

14. September 2023 07:57 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe eine Arbeitsrechtliche Frage zum Thema Entgelt.
Unsere Firma führt einmal Jährlich eine Leistungsbeurteilung durch, je nachdem kann eine Leistungszulage steigen oder auch sinken.
Die Beurteilungen werden von den Gruppen bzw. Teamleitern durchgeführt.
In meinem Fall wurde ich und auch einige andere Kollegen für das Zurückliegende Jahr mit einer Steigerung beurteilt, dies wurde uns auch soweit in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt. Soweit so Gut.
Das ganze wird hier noch einmal von der Entgeltkommission ( 2 Betriebsradmitglieder und 2 Personalverwaltung ) kontrolliert und dementsprechend neu Berechnet.
Jetzt ist es uns bereits das 2 Jahr hintereinander Passiert das die Entgeltkommission einen Einwand eingelegt hat und eine Höher Stufung abgelehnt hat. Meine Frage nun, darf die Entgeltkommission hier eingreifen? Es wurden hier Gründe angegeben die gegen eine Höherstufung sprechen die von den den Mitgliedern der Entgeltkommission gar nicht Bewerten können da noch keine Mitglied in diesem Bereich gearbeitet hat und auch diese Leistung nicht einschätzen kann.

Vg Thomas Davina

14. September 2023 | 15:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Was die Vorgehensweise der Entgeltkommission betrifft so kommt es auf die konkreten Regelungen an, die in Ihrem Fall anwendbar sind.

Die Entgeltkommission kann auf jeden Fall auch Ihrer Rolle gerecht werden, wenn ihre Mitglieder nicht selbst im jeweiligen Tätigkeitsbereich Erfahrungen haben. Allerdings muss die Entgeltkommission im Rahmen Ihrer Befugnisse tätig werden und insoweit auch sachgemäß vorgehen. Einfach aus Prinzip ablehnen ist nicht möglich, es muss dafür schon schlüssige Gründe geben.

Allerdings kann man auch die Entscheidung der Entgeltkommission überprüfen lassen. Auch insoweit kommt es auf das in Ihrem Fall konkret vereinbarte Verfahren an. Sie sollten sich also zunächst über die anwendbaren Regelungen in Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung informieren und dann ein weitergehendes Vorgehen gegen den Beschluss der Entgeltkommission prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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